daniela123
Hallo mein Arbeitgeber hat mir einen Teilzeitjob in der Elternzeit (Geb.datum des Kindes: Feb. 2011) angeboten. Ist ein 450 Euro Minijob oder ein Teilzeitjob St.kl. 5 sinnvoller?? Da mein Mann gut verdient, müssen wir wahrsch. Nachzahlungen bei der Steuererkl. leisten? Wie ist es besser bez. Rentenversicherung? Krankenvers.? Selber versichert o. beim Mann mitversichert? Wenn es nach der Elternzeit zu einer Kündigung kommen würde (Insolvenz o.ä.) fällt das Arb.losengeld niedrig aus, wg. der Teilzeitbeschäftigung? Wird durch einen 450 Euro Job das Elterngeld (bei einer erneuten Schwangerschaft) auch aufgebessert? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, der 400er ist kk-versicherungsfrei, TZ sozialversicherungspflichtig (also auch kk). Rentenanwartschaften erwerben Sie nur bei TZ (es sei denn, Sie zahlen beim 400er dazu). Nachzahlung kommt auf den Verdienst an. TZ ist auch besser bei EG Liebe Grüsse, NB
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