Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mir vom Arbeitgeber die Verschiebung des jeweils 3. Elternzeitjahres für meine Söhne bestätigen lassen. Jetzt geht im nächsten Jahr die 3jährige Elternzeit meiner Tochter zu Ende und ich möchte die beiden aufgeschobenen Jahre nahtlos anhängen. Welche Fristen muss ich beachten und wie beantrage ich das überhaupt? Kann ich das meinem Arbeitgeber formlos mitteilen? Danke für Ihre Hilfe Viele Grüße UteHS
Hallo, nein. Siemüssen es mit Frist 7 Wo. beantragen u haben keinen Anspruch drauf Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Heißt dass, der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Übertragung bestimmen? Und den von mir gewünschten nahtlosen Anschluss an die derzeitige Elternzeit ablehnen? Der grundsätzlichen Übertragung hat er ja zugestimmt (habe ich schriftlich)
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Liebe Frau Bader, ich bin selbst Rechtsanwältin, aber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der totale Laie :-) Ich habe letztes Jahr ein Baby bekommen und 1 Jahr Elternzeit eingereicht. Dieses Jahr ist im Januar abgelaufen und jetzt arbeite ich also wieder. Es ist doch alles schwerer als ich dachte, zumal ich noch ein älteres Kind habe. D ...
Hallo mein Arbeitgeber hat mir einen Teilzeitjob in der Elternzeit (Geb.datum des Kindes: Feb. 2011) angeboten. Ist ein 450 Euro Minijob oder ein Teilzeitjob St.kl. 5 sinnvoller?? Da mein Mann gut verdient, müssen wir wahrsch. Nachzahlungen bei der Steuererkl. leisten? Wie ist es besser bez. Rentenversicherung? Krankenvers.? Selber ver ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde 2011 geboren! Meine elternzeit (2 Jahre) läuft bald aus! Das dritte Jahr zu beantragen ist kein Thema ABER nun zu meinem Problem: Würde gerne nach Ablauf des 2. Jahres meinen resturlaub beanspruchen (ca 19 Tage (1/12 Regel kann bei mir, korrigieren sie mich wenn ich mich irre, nicht angewandt werden da de ...
Hallo, Ich befinde mich im noch bis zum 03.02.2015 i. Elternzeit (3. Jahr). Nun bin ich erneut schwanger und meine neue Mutterschutzfrist würde am 17.03.2015 beginnen. Ich müsste also knapp 3 Wochen in Vollzeit wieder arbeiten. Wie wird hier das neue Mutterschutzgeld berechnet? Würden hier die 3 Wochen + die Zeit vor Geburt des 1. Kindes bei d ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas ausführlichere Frage: Meine Tochter wurde am 11.08.2014 geboren. Ich befinde mich in der Elternzeit und werde diese auch noch das dritte Jahr verlängern. Weder mein Mann noch ich haben ein Einkommen. Wir sind ALG 2 Empfänger. Wir planen zum Juni 2017 ein zweites Kind. 1. Was passiert mit der Elter ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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