Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Baader, weiter unten haben Sie geschrieben, daß man eine festgelegt 2 jährige elternzeit nicht mehr verlängern kann (außer mit Zustimmung des Arbeitgebers) Mein Sohn ist 2001 geboren und ich habe vorläufig mal 2 Jahre elternzeit beantragt. (gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung müssen Zeiträume innerhalb der nächsten 2 Jahre festgelegt werden!) In der Broschüre des Bundesministeriums für Familie habe ich jetzt gelesen: Die über den Zeitraum von 2 Jahren hinausgehende Elternzeit, die mit Zustimmung des AG noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann, muss erst 8 Wochen vor ihrem Beginn verbindlich festgelegt werden. Meines Erachtens bezieht sich die "Zustimmung des AG" auf später genommene Elternzeit! Wenn ich sie gleich im Anschluß an meine 2 Jahre nehmen will, hab ich doch ein Recht drauf!! 3 Jahre stehen mir zu. Verbindlich festlegen muß man sich für 2 Jahre nach Geburt. Liege ich da falsch?? LG finia
Liebe Finia, darüber hatte ich auch nachgedacht, als ich den Beitrag geschrieben habe. Darüber wurde hier auf dem Forum auch schon häufiger nachgedacht. Es ist folgenderweise: Gem. § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 (Erläuterung in der von Ihnen genannten Broschüre auf S. 51 Mitte) muß, wenn der EU nicht für 3 Jahre genommen wurde, der AG einer Verlängerung ganz klar zustimmen. Wenn man also nach den in § 16 Abs. 1 genannten Zeitraum von 2 J. nimmt, braucht man danach die Zustimmung vom AG. Gruß, NB
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