Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Jahr der elternzeit?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3. Jahr der elternzeit?!

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Sehr geehrte Frau Baader, weiter unten haben Sie geschrieben, daß man eine festgelegt 2 jährige elternzeit nicht mehr verlängern kann (außer mit Zustimmung des Arbeitgebers) Mein Sohn ist 2001 geboren und ich habe vorläufig mal 2 Jahre elternzeit beantragt. (gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung müssen Zeiträume innerhalb der nächsten 2 Jahre festgelegt werden!) In der Broschüre des Bundesministeriums für Familie habe ich jetzt gelesen: Die über den Zeitraum von 2 Jahren hinausgehende Elternzeit, die mit Zustimmung des AG noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann, muss erst 8 Wochen vor ihrem Beginn verbindlich festgelegt werden. Meines Erachtens bezieht sich die "Zustimmung des AG" auf später genommene Elternzeit! Wenn ich sie gleich im Anschluß an meine 2 Jahre nehmen will, hab ich doch ein Recht drauf!! 3 Jahre stehen mir zu. Verbindlich festlegen muß man sich für 2 Jahre nach Geburt. Liege ich da falsch?? LG finia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Finia, darüber hatte ich auch nachgedacht, als ich den Beitrag geschrieben habe. Darüber wurde hier auf dem Forum auch schon häufiger nachgedacht. Es ist folgenderweise: Gem. § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 (Erläuterung in der von Ihnen genannten Broschüre auf S. 51 Mitte) muß, wenn der EU nicht für 3 Jahre genommen wurde, der AG einer Verlängerung ganz klar zustimmen. Wenn man also nach den in § 16 Abs. 1 genannten Zeitraum von 2 J. nimmt, braucht man danach die Zustimmung vom AG. Gruß, NB


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