sanni260
Hallo, Ich befinde mich im noch bis zum 03.02.2015 i. Elternzeit (3. Jahr). Nun bin ich erneut schwanger und meine neue Mutterschutzfrist würde am 17.03.2015 beginnen. Ich müsste also knapp 3 Wochen in Vollzeit wieder arbeiten. Wie wird hier das neue Mutterschutzgeld berechnet? Würden hier die 3 Wochen + die Zeit vor Geburt des 1. Kindes bei der Berechnung herangezogen? Also volles Mutterschutzgeld? Vielen Dank im Voraus. Herzchen100
Hllo, Sie bekommen den üblichen vollen Lohn als MG. Liebe Grüße NB
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