Brahms
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte vor der Geburt seinen Resturlaub möglichst komplett nehmen. Er hat von der Geburt unseres ersten Kindes noch Elternzeit übrig. Müssen wir ein paar Reservetage einplanen, falls die Geburt nicht am errechneten Termin stattfindet? Könnte er diese Zeit evtl. durch restliche Elternzeit von unserem ersten Kind überbrücken oder verlieren wir dadurch den Elterngeldanspruch für unser zweites Kind? Viele Grüße, Brahms
Hallo, vor der Geburt kann er das alles machen. Liebe Grüße NB
mellomania
alles was vor der geburt passiert ist irrelevant. er kann urlaub und elternzeit von kind 1 nehmen wann er möchte, natürlich entgeldfrei. er muss halt frühzeitig den antrag auf elternzeit stellen. 7 wochen vor beginn! erst nach der geburt kann er dann elternzeit für kind 2 nehmen. muss aber , um elterngeld zu bekommen, beide monate gleich mitteilen, die er nehmen möchte und diese müssen in den ersten 14 lebensmonaten des kindes 2 liegen, aber ich nehme an das wisst ihr ich würde dem AG sagen worum es euch geht, dass er erst mal elterzeit nimmt und dann urlaub dranhängen kann, wenn das kind später kommt. denn wenn er erst urlaub nimmt und dann elternzeit wird es kniffliger da dann die frist zu kurz wäre.
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