Brahms
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage: Mir geht es darum, wie wir das Problem am besten lösen, wenn das KInd nicht am errechneten Termin geboren wird, sondern ein paar Tage später. Wenn wir den Urlaub ab dem errechneten Termin rückwärts rechnen und komplett verbrauchen, hätten wir für diesen Fall ja keine Urlaubstage mehr übrig - und mein Mann müsste nach dem errechneten Termin bis zum eigentlichen Geburtstermin wieder arbeiten gehen. Haben Sie eine Idee, wie man das lösen kann oder geht es wirklich nur so, dass wir ein paar Urlaubstage als Reserve behalten? (Elternzeit vom ersten Kind wäre noch übrig, wenn das hilft). Viele Grüße, Brahms
Hallo, er will Ulaub ab Geburt nehmen? Dann soll er das doch so beantragen. Ab Geburt, voraussichtlich... Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde halt, wie unten schon geschrieben zwei wochen vor errechnetem ET EZ von kind 1 anmelden (wenn die frist noch nicht rum ist, wann hast du ET?) und wenn das kind dann später kommt, den urlaub. wieviel urlaub hat er noch? andersrum gehts nicht, da er ja fristgerecht EZ anmelden muss
Strudelteigteilchen
@ mello: Wieso zwei Wochen vor dem ET? Die Frist beträgt sieben Wochen. @ AP: Kann man mit dem AG reden? Es geht nur um die Zeit bis zur Geburt? Alles nach der Geburt ist in trockenen Tüchern? Wenn mit dem Chef grundsätzlich besprochen wurde, daß man vor dem ET nicht wiederkommt, und der Chef das so okay findet, kann der AG auf die Frist für die Meldung der Elternzeit verzichten. Oder man meldet die Elternzeit sieben Wochen vor dem ET prophylaktisch an für die Zeit zwischen ET und tatsächlicher Geburt, und der Chef zerreißt die Meldung, wenn das Kind am ET oder früher kommt. Wobei es letztlich sogar komplett egal ist, wie man das nennt, der Chef kann auch unbezahlten Urlaub genehmigen für die paar Tage. Erziehungszeit ist ja nix anderes, nur daß es darauf einen gesetzlichen Anspruch gibt und auf unbezahlten Urlaub eben nicht. Gesetzliche Vorgaben sind ja nur dann wirklich relevant, wenn es zum Streit kommt. Solange sich alle einig sind, kann man sich auch darauf einigen, es anders zu machen.
mellomania
ich meinte er solle FÜR die zwei wochen vor ET EZ von kind 1 einreichen. sofern die 7 wochen Frist noch nicht rum ist. hatte ich unten auch schon geschrieben.
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