Brahms
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Nachfrage: Mir geht es darum, wie wir das Problem am besten lösen, wenn das KInd nicht am errechneten Termin geboren wird, sondern ein paar Tage später. Wenn wir den Urlaub ab dem errechneten Termin rückwärts rechnen und komplett verbrauchen, hätten wir für diesen Fall ja keine Urlaubstage mehr übrig - und mein Mann müsste nach dem errechneten Termin bis zum eigentlichen Geburtstermin wieder arbeiten gehen. Haben Sie eine Idee, wie man das lösen kann oder geht es wirklich nur so, dass wir ein paar Urlaubstage als Reserve behalten? (Elternzeit vom ersten Kind wäre noch übrig, wenn das hilft). Viele Grüße, Brahms
Hallo, er will Ulaub ab Geburt nehmen? Dann soll er das doch so beantragen. Ab Geburt, voraussichtlich... Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde halt, wie unten schon geschrieben zwei wochen vor errechnetem ET EZ von kind 1 anmelden (wenn die frist noch nicht rum ist, wann hast du ET?) und wenn das kind dann später kommt, den urlaub. wieviel urlaub hat er noch? andersrum gehts nicht, da er ja fristgerecht EZ anmelden muss
Strudelteigteilchen
@ mello: Wieso zwei Wochen vor dem ET? Die Frist beträgt sieben Wochen. @ AP: Kann man mit dem AG reden? Es geht nur um die Zeit bis zur Geburt? Alles nach der Geburt ist in trockenen Tüchern? Wenn mit dem Chef grundsätzlich besprochen wurde, daß man vor dem ET nicht wiederkommt, und der Chef das so okay findet, kann der AG auf die Frist für die Meldung der Elternzeit verzichten. Oder man meldet die Elternzeit sieben Wochen vor dem ET prophylaktisch an für die Zeit zwischen ET und tatsächlicher Geburt, und der Chef zerreißt die Meldung, wenn das Kind am ET oder früher kommt. Wobei es letztlich sogar komplett egal ist, wie man das nennt, der Chef kann auch unbezahlten Urlaub genehmigen für die paar Tage. Erziehungszeit ist ja nix anderes, nur daß es darauf einen gesetzlichen Anspruch gibt und auf unbezahlten Urlaub eben nicht. Gesetzliche Vorgaben sind ja nur dann wirklich relevant, wenn es zum Streit kommt. Solange sich alle einig sind, kann man sich auch darauf einigen, es anders zu machen.
mellomania
ich meinte er solle FÜR die zwei wochen vor ET EZ von kind 1 einreichen. sofern die 7 wochen Frist noch nicht rum ist. hatte ich unten auch schon geschrieben.
Ähnliche Fragen
Hallo, mein ET ist am 27.12 und ich habe insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt am 26 und endet am 1.2. Wie ist diese gesetzliche Lage? Darf ich die Urlaubstage von Januar auch schon davor (also vor der Entbindung) nehmen? Danke schon mal
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte vor der Geburt seinen Resturlaub möglichst komplett nehmen. Er hat von der Geburt unseres ersten Kindes noch Elternzeit übrig. Müssen wir ein paar Reservetage einplanen, falls die Geburt nicht am errechneten Termin stattfindet? Könnte er diese Zeit evtl. durch restliche Elternzeit von unserem ersten ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit