maeuskel
Sehr geerhrte Frau Bader, ich habe bis zum Ende des Mutterschutzes noch 26 Tage Urlaub und muss noch bis Ende Juni arbeiten. Da eine Kollegin krank ist und wir derzeit unterbesetzt sind, kann ich keinen Urlaub nehmen und im März oder April fängt meine Nachfolgerin an, die ich einarbeiten muss. Da ich im Personalbüro arbeite, ist die Einarbeitung nicht in kurzer Zeit getan. Mein AG hat schon erwähnt, dass es nicht klappen wird, dass ich meinen gesamten Urlaub vorher nehmen kann. Momentan sieht es so aus, dass ich nach der Elternzeit nicht wieder beim gleichen AG anfangen kann, da eine Vollzeitbeschäftigung dann nicht mehr möglich ist und für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Arbeitsweg einfach zu lang. Ist es möglich, mit gemeinsamer Vereinbarung des AN und AG, sich den Urlaub vor der Elternzeit auszahlen zu lassen? Ich würde es ungerne nach der Elternzeit machen lassen, falls ich ausscheiden sollte, weil ich jetzt in Steuerklasse 4 bin und später wäre ich in 5. Mit freundlichen Grüßen Jennifer
Hallo, Nein. Das Auszahlen von Urlaub ist erst bei Beendigung des Vertrages möglich. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Damit würdest Du bares Geld verschenken, denn es wird voll auf den Elterngeldanspruch angerechnet. Ich bin kein Steuerprofi, aber ich denke der Unterschied von 4 zu 5 ist niedriger als das was Du verlierst, wenn Du es aufs Elterngeld anrechnen lässt. Was Du musst, wenn Du es nach dem Mutterschutz auszahlen lässt.
Sternenschnuppe
Ich habe mir meinen Urlaub in der Elternzeit aber nach dem Elterngeld auszahlen lassen. War kein Problem.
maeuskel
Hallo, ist das denn gesetzlich verboten und würde hier auch das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" gelten? Gedacht war die Auszahlung des Urlaubes als Sonderzahlung mit der letzten normalen Abrechnung vor Beginn des Mutterschutzes. VG
Sternenschnuppe
Zuflussprinzip. Wenn es vor der Geburt ausgezahlt wird ist es frei :-)
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