Emilias_Mams
Hallo Zusammen, ich war in 2015 in der Schwangerschaft ab der 8 Woche bis zum Mutterschutz krank geschrieben (kein Bv). Nun bin ich bis nächstes Jahr Juli in Elternzeit. Zur Frage: steht mit der Resturlaub von 19 Tagen aus 2015 dann auch noch in 2017 + der Urlaub anteilig von August bis Dezember 2017 zu? Möchte gerne Versuchen den Resturlaub direkt an die Elternzeit zu hängen um im nächsten Jahr noch die Eingewöhnungsphase der Kita mit zu machen. Danke für eure Antworten
Hallo, Sie können den Urlaub, den Sie vor der Elternzeit nicht nehmen konnten, indem ja nehmen, indem die Elternzeit endet und in dem Jahr danach. Liebe Grüße auch Emilias Mama NB
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