silvic
Hallo Frau Bruhn, mein Mann und ich wohnen noch zusammen und wollen uns scheiden lassen. Aktuell sind wir quasi im Trennungsjahr, wobei das auch nicht so offiziell ist (d.h. wir haben nicht fest abgemacht, ab wann das Trennungs-Jahr offiziell läuft, er bedient sich weiterhin fleißig aus dem Kühlschrank etc.) Ich möchte nun mit den beiden Kindern (4 1/2 und 1 1/2 Jahre) für drei Wochen zu meinen Eltern in den Urlaub fahren (Slowenien). Die Kinder waren auch schon mal dort, kennen die Großeltern sehr gut etc. Mein Mann möchte das verbieten, einfach aus Trotz. Ich nehme an, beim Gericht wird er damit wohl kaum durchkommen, da die Kinder in keiner Gefahr sind und auch nichts gegen den Urlaub spricht, ausser dass er die Kinder 3 Wochen lang nicht sehen wird. Ich weiß dass ich eigentlich seine Zustimmung bräuchte, aber was kann passieren, wenn ich trotzdem fliege?? Muss ich mit irgendwelchen strafrechtlichen Geschichten schlimmstenfalls rechnen? Kann er mich wg. Kindesentführung anklagen? Das wäre doch lächerlich. Kann sich das irgendwie auf den späteren Scheidungsprozess bzw. die Verteilung des Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrechts auswirken? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, natürlich kann er sie wegen Kindesentführung anzeigen. Rein theoretisch steht ja zu befürchten, dass sie dortbleiben. Das kann sich auch auf das Sorge bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht auswirken. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich würde vorsichtshalber zum familiengericht gehen und einen antrag auf vorläufiges aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. offenbar bist du slowenin, er KÖNNTE argumentieren, er hätte angst, du entziehst die kinder und kommst nicht mehr zurück.
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