heidiklump13
Hallo Fr.Bader, ab dem 02.09.13 beginnt mein Beschäftigungsverbot,Mutterschutz würde erst am 30.12.13 beginnen,jetzt ist mein Chef der Meinung mein noch vorh. Urlaub für dieses Jahr würde wenn ich erst nach dem einen Erziehungsjahr im Februar 2015 wiederkäme verfallen sein. Stimmt das?ich hätte für dieses Jahr 2013 noch Anspruch auf 16 Urlaubstage... laut Mutterschutzgesetz heisst es doch der Urlaub muss im laufenden oder im folgenden Jahr genommen werden...
Hallo, na, Sie haben ja einen ambitionierten Nickname! Nein, der Urlaub verfällt nur, wenn man ihn schon vor dem BV beantragt hat und er genehmigt wurde. Liebe Grüsse NB
SumSum076
Nur bereits beantragt und genehmigter Urlaub "verfällt" im Beschäftigungsverbot. Sonstiger Urlaub (geplant oder nicht) verfällt erst am 31.12. des Folgejahres, nachdem die Elternzeit endet. Beispiel: Ende Elternzeit: 09.02.2016 Verfall des Urlaubs: 31.12.2017 Steht im BEEG (ich mein § 17). Gruß Sabine
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