Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin bis zum Beginn MUgtterschutz krank geschrieben und kann deswegen auch meinen Resturlaub 15 Tage nicht mehr nehmen. Nach dem Mutterschutz möchte ich für 2 Jahre Elternzeit nehmen. Wird mir dann er Urlaub ausgezahlt oder kann ich den nach dem Mutterschutz nehmen und danach erst Elterngeld beantragen? Mein Beschäftigungsverhältniss ist unbefristet. Wann muss ich dann meine Elternzeit bei meinem AG beantragen? Viele Fragen auf einnmal ich weiß, aber was passiert mit dem Urlaub ? Danke schon einmal und noch einen schönen Tag...
Hallo, klar können Sie das, dann wird der Urlaub indirekt ausgezahlt. Frist schriftlich 7 Wo. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit beantragt man nicht, man teilit sie mit :-) Dieses musst Du 7 Wochen vor dem gewünschten Antritt getan haben. Sicher kannst Du auch den Urlaub nach dem MuSchu nehmen und dann erst in EZ gehen. Da muss aber der AG mitspielen, weil er ja den Urlaub genehmigen muß. Wenn Du ihn NICHT nimmst, verfällt der Urlaubnicht, sondern wird bis nach der EZ aufgehoben und kann dfann genommen werden. Ausgezahlt kann er nicht werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht endgültig endet. Viele Grüße Désirée
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