Knichel
Guten Tag, ich bin nun schon 8wochen krank wegen zwei Bandscheibenvorfälle und beziehe Krankengeld. Derzeit habe ich noch immer starke Schmerzen und warte auf die Genehmigung einer Reha was allerdings noch dauern wird. In 14 Tagen würde ich eigentlich in Urlaub fliegen mit meinem Mann bis dahin werde ich auf jeden Fall noch krankgeschrieben sein. Darf ich nun überhaupt während meiner Krankschreibung und Krankengeldbezug in Urlaub fliegen es wäre ein reiner Strand Erholungsurlaub auf den wir uns schon sehr lange freuen. Meine übungen von der Krankengymnastik könnte ich auch dort vor Ort machen und meine Schmerzmedikamente nehme ich selbstverständlich mit mehr kann man im Moment sowieso nicht machen . von einer Operation wird mir noch abgeraten. Wie gesagt darf ich jetzt überhaupt den Urlaub fliegen muss ich die Krankenkasse und meinen Arbeitgeber um Genehmigung bitten und wenn ich nicht fliegen darf ich habe eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die dann für mich und meinem Mann komplett die Reise oder nur für mich? Wäre nett wenn sie mir antworten könnten
RUB
Mitglied inaktiv
Oh, da musst Du Dich aber beeilen..... Grundsätzlich darf man während der Krankschreibung in den Urlaub fahren, wenn es den Heilungsverlauf nicht verschlechtert. ABER: Man braucht die Zustimmung der Krankenkasse bei einer AUSLANDSREISE! Man holt sich von seinem behandelnden Arzt ein Attest, dass die Reise der Genehung nicht entgegensteht und keine wichtigen Behandlungstermine (auch Krankengymnastik zählt dazu) versäumt. Mit diesem Attest beantragt man dann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Genehmigung der Reise. Das dauert ca. 4!!! Wochen, da der medizische Dienst der Krankenkasse meist nochmal alles prüft. Nach Vorlage der Genehmigung darf man reisen und sollte den Arbeitgeber (kein MUSS) informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Reist man ohne Genehmigung ins Ausland, dann darf die Krankenkasse für diese Zeit nach § 16 Abs. 4 des SGB V die Auszahlung des Krankengeldes verweigern. Wenn ihr von der Reise zurücktreten wollt, dass brauchst Du ein Attest, dass Du reiseunfähig bist. Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch für Deinen Mann und die Kinder.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich hatte aus dem letzten Jahr noch Resturlaub 5 Tage und dieses Jahr keinen genommen, war bis März im Mutterschutz nach Frühgeburt mit Todesfolge und bin im April wieder schwanger gewesen und wurde gleich bin Mutterschutzbeginn fortlaufend krankgeschrieben. Nun behauptet meine Chefin, mein Urlaub würde verfallen, da ich ihn wegen der krank ...
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit unbefristet angestellt und das Unternehmen läuft schlecht. Nun wollte ich gern meinen Jahresurlaub vor dem Mutterschutz, beginnend am 09.06., nehmen. Da ich dieses Jahr noch keinen Urlaub hatte, wäre dies bis Ende des Mutterschutzes 20 Urlaubstage. Davon wollte ich ich 15 vor dem Muschu nehmen und wäre somit am ...
Darf man ich mit meinen Sohn für 2 Tage in einen Zoo fahren, obwohl ich derzeit wegen Beschwerden in der Frühss (hatte in der 1. SS Fehlgeburtsbestrebungen) arbeitsunfähig geschrieben bin? Mir geht es im Prinzip gut, nur bei berufl. Stress (Lehrerin Hauptschule) bekomme ich sofort massive Bauchkrämpfe. Sobald alles entspannt ist und ich mich nicht ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung