Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hatte aus dem letzten Jahr noch Resturlaub 5 Tage und dieses Jahr keinen genommen, war bis März im Mutterschutz nach Frühgeburt mit Todesfolge und bin im April wieder schwanger gewesen und wurde gleich bin Mutterschutzbeginn fortlaufend krankgeschrieben. Nun behauptet meine Chefin, mein Urlaub würde verfallen, da ich ihn wegen der krankschreibung nicht nehmen konnte. Bin nach Mutterschutz im Erziehungsurlaub, kann ihn also auch erstmal nicht nach Mutterschutz nehmen. Ist jetzt wirklich der ganze Urlaub weg? Vielen Dank Tina mit Pascal, Sternchen Tobias und Zwillingen Marcel + Philipp (*19.08.05)
Hallo, Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Gruß, NB
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