Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub Elternzeit

Frage: Urlaub Elternzeit

lieschen92

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Sehr geehrte Frau Bader, der Arbeitgeber hat bisher von seinem Recht zur Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit keinen Gebrauch gemacht. Ab wann darf ich diesen geltend machen? Elternzeit endet am 02. Mai. Einen Tag nach Beendigung der Elternzeit? Darf dieser nur geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Was wäre wenn Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Steht mir trotzdem Urlaubsanspruch zu & kann dieser ggf gleich genommen werden? Danke vorab mfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gemäß § 17 BEG kommt es zu einer Kürzung der Urlaubsansprüche nur, wenn der Arbeitgeber diese ausdrücklich ausspricht. Dies ist nach dem Bundesarbeitsgericht auch rückwirkend möglich, wenn der Vertrag noch weiter besteht. Liebe Grüße NB


Suomi

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Der AG kann den Urlaub noch kürzen bis zum Ende der EZ. Wenn Du den Urlaub direkt im Anschluss nehmen möchtest, muss der AG das natürlich wie bei jedem Urlaub genehmigen. An Recht darauf hast Du nicht. Du müsstest das ja dann auch zeitnah bei Deinem AG beantragen.


Dojii

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Vorsicht, das stimmt so nicht. Der Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub auch rückwirkend (!) kürzen, solange das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt das Recht des Arbeitgeber auf Kürzung. "Das BAG ist der Auffassung, dass die Kürzung nur dann möglich ist, soweit ein Anspruch auf Erholungsurlaub überhaupt noch besteht. Ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht dann nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Eine Kürzung des Abgeltungsanspruches sieht § 17 Abs. 1 BEEG nicht vor." BGH, Urteil vom 19.05.2015, Az. 9 AZR 725/13 "Da § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG selbst nicht den konkreten Zeitpunkt für die Abgabe der Kürzungserklärung vorgibt, kann die Kürzungserklärung jedenfalls während des bestehenden Arbeitsverhältnisses vor oder nach dem Ende der Elternzeit erklärt werden." LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2018, Az. 3 Sa 42/18


netteKlarinette

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Das würde ich nicht machen, ehrlich währt am längsten und die weißt nie wann er draufkommt und wie dir das dann ausgelegt wird.


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