Vila.
Hallo Frau Bader. Ich hab nun fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit gekündigt und auch schon die Bestätigung erhalten. Nun soll ich wohl nachträglich noch ein "Austrittsnachweis" zugeschickt bekommen, den ich am letzten Arbeitstag unterschrieben abgeben soll. Ein ehemaliger Kollege (es ist ein Krankenhaus) sagte mir, darin solle ich auf die Rechte einer Geltendmachung verzichten. Ich forderte in meiner Kündigung, dass man mir meinen Resturlaub seit 2016 auszahlt. Es sind 37 Tage. Darauf wurde nicht eingegangen. Hab ich ein Recht drauf, es ausbezahlt zu bekommen ? Ich habe nämlich seit September 2016, seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt und bis zur Kündigung bin ich nun seit Geburt für 3 Jahre in Elternzeit. Daher die 37 offenen Tage. Mit freundlichen Grüßen Vila.
Hallo, Anspruch besteht - aber nicht in der genannten Höhe. Für jeden Monat, den Sie komplett in EZ waren, kann der Ag den Urlaub für 1/12 kürzen. Das werden ja sicherlich ganz 2018, und 2017 u 2019 mind teilweise sein. Liebe Grüße NB
mellomania
aber klar! der AG MUSS! den urlaub auszhahlen
chrissicat
Der Resturlaub wird üblicherweise mit der letzten Entgeltabrechnung ausgezahlt. Frag dort doch einfach nochmal nach. Anspruch darauf hast du auf jeden Fall.
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