Vila.
Hallo Frau Bader. Ich hab nun fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit gekündigt und auch schon die Bestätigung erhalten. Nun soll ich wohl nachträglich noch ein "Austrittsnachweis" zugeschickt bekommen, den ich am letzten Arbeitstag unterschrieben abgeben soll. Ein ehemaliger Kollege (es ist ein Krankenhaus) sagte mir, darin solle ich auf die Rechte einer Geltendmachung verzichten. Ich forderte in meiner Kündigung, dass man mir meinen Resturlaub seit 2016 auszahlt. Es sind 37 Tage. Darauf wurde nicht eingegangen. Hab ich ein Recht drauf, es ausbezahlt zu bekommen ? Ich habe nämlich seit September 2016, seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt und bis zur Kündigung bin ich nun seit Geburt für 3 Jahre in Elternzeit. Daher die 37 offenen Tage. Mit freundlichen Grüßen Vila.
Hallo, Anspruch besteht - aber nicht in der genannten Höhe. Für jeden Monat, den Sie komplett in EZ waren, kann der Ag den Urlaub für 1/12 kürzen. Das werden ja sicherlich ganz 2018, und 2017 u 2019 mind teilweise sein. Liebe Grüße NB
mellomania
aber klar! der AG MUSS! den urlaub auszhahlen
chrissicat
Der Resturlaub wird üblicherweise mit der letzten Entgeltabrechnung ausgezahlt. Frag dort doch einfach nochmal nach. Anspruch darauf hast du auf jeden Fall.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben derzeit einen Vertrag mit einer Tagesmutter. Nun möchten wir den Vertrag kündigen. Dies hat keinen besonderen Grund, wir kündigen somit fristgerecht. Ich habe nun diesbezüglich ein paar Fragen zur Interpretation des Vertrags und des Rechtstextes: 1. Im Vertrag ist folgende Kündigungsfrist genannt: Kündi ...
Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns ...
Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht