audrysa
Von August 2015-August 2016 wird mein Elternjahr gehen. Ich werde bei meinem aktuellen AG zum Ende des Elternjahres kündigen. 2 Fragen: Wann steht mir die Auszahlung der noch offenen Urlaubstage (35) zu (erst im August 2016??)? Oder kann ich auch schon eher im Elternjahr kündigen und bekomme dann auch den Resturlaub eher ausgezahlt? Muss ich das Weihnachtsgeld für 2015 zurückzahlen? Dies ist in meiner Firma normalerweise der Fall, wenn man vor dem 31.03.16, also im ersten Quartal des Folgejahres kündigt.
Hallo, Mit Beendigung des Vertrages. Wenn Sie eher kündigen, sollten Sie vorher klären, wie sie weiter krankenversichert sind. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du musst erst drei Monate vor Ende der Elternzeit kündigen. Weihnachtsgeld also sicher. Was ist denn nach dem Jahr, hast Du da schon was neues ? Ansonsten 3 Jahre nehmen, sicher ist sicher und Krankenkasse ist beitragsfrei. Urlaub hat mir mein AG in Eltenzeit ausgezahlt, aber nach dem Elterngeld.
audrysa
Ja, ich habe schon etwas neues.:)) Wenn ich nix Neues hätte, würde ich trotzdem lieber ALG I bekommen wollen als weiterhin Elternzeit zu machen. Bei letzterer Variante bekommt man ja kein/kaum Geld. ALG wären immer 2/3 des ursprünglichen Lohnes ca.
Sternenschnuppe
Wenn Du was Neues hast und das auch schon unterschrieben, dann kündige drei Monate vor Ende der Elternzeit. Urlaub wird dann danach ausgezahlt.
audrysa
Dann könnte ich doch aber auch zb im Dezember 2015 meine kündigung schreiben, wäre dann unter der Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist bis zum 31.03.16 betriebsangehörig und würde bereits im April den Urlaub ausbezahlt kriegen oder?? In Elternzeit bleibe ich ja trotzdem bis August 2016 (oder evtl mache ich sogar 2 oder 3 Jahre).
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