Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich werde ab 01.11.2007 in Mutterschutz gehen. Mit meinem Arbeitgeber möchte ich vereinbaren, dass ich nur einen Teil meines Urlaubes vor der Erziehungszeit nehme und den dann noch bestehenden Resturlaub von 10 Tagen auf die Zeit nach der Er-ziehungszeit aufschieben kann (seitens des AG kein Problem). Weiterhin stehen mir für 2008 noch 5 Tage Urlaub zu, da ich bis Februar 2008 in Mutterschutz sein werde. Nun habe ich jedoch gelesen, dass mein Urlaubsanspruch verfällt, wenn ich inner-halb der Erziehungszeit für das 1. Kind aufgrund der Geburt eines 2. Kindes länger in Erziehungszeit bin (bzw. eine 2. Erziehungszeit anfällt). Ich möchte jedoch vermeiden, dass mir der Urlaubsanspruch (oder eine Auszahlung des Urlaubsanspruches in Geld). Frage: Kann ich während der Erziehungszeit (für das erste Kind) von meinem Arbeit-geber verlangen, dass er mir den restl. Urlaubsanspruch ausbezahlt (z.B. nach Ende des Bezugs von Elterngeld)? Oder kann er mir dies verwehren und mir verfallen die 15 Tage Urlaub? Vielen Dank und Grüße Gabana
Hallo, arbeiten Sie denn zwischen den Kindern? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bekomme im Dez. mein erstes Kind, wir wollen aber mit dem 2. nicht sooo lange warten, daher kann es gut sein, dass das 2. kommt, während ich mit dem ersten noch in Erziehunbgszeit bin. Grüße Gabana
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