Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub aufsparen

Frage: Urlaub aufsparen

kuddelmuddel83

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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 08.03.2014. Nun stehen mir für das Jahr 2014 noch 15 Tage Urlaub zu, die ich laut meinem Arbeitgeber noch vor Beginn des Mutterschutzes also bis Anfang März nehmen sollte. Nun habe ich jedoch gehört, dass man den Urlaub aus dem Jahr des Mutterschutzes auch mit in die Elternzeit nehmen kann. Geplant ist, dass ich 18 Monate nicht arbeite und dann in der Elternzeit Teilzeit meine Arbeit aufnehmen. Dies wäre dann im Jahr 2015. Ich denke ein paar zusätzliche Tage Urlaub können mit einem kleinen Kind nicht schaden. Mein Arbeitgeber sagt nun, dass dies nicht möglich sei, da wir unseren Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres genommen haben sollten. Wie sehen Sie dies? Vielen Dank für eine Antwort! Kuddelmuddel83


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den Urlaub in dem Jahr nachd er EZ u im Folgejahr nehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Theoretisch könntest du ja dirket nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen.Daher kann dich keiner zwingen, den Urlaub vor dem MuSchu zu nehmen! Und der nicht beanspruchte Urlaub verfällt nicht (§ 17 BEEG); er kann noch nach der EZ genommen werden (sogar in dem Jahr danach, also bei EZ-Ende 23.04.2014 bis 31.12.2015) Gruß Sabine


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