Mitglied inaktiv
Hallo! Ich ärgere mich zur Zeit mit meinem Arbeitgeber wg. der Urlaubsauszahlung ziemlich rum. Ich hatte bis zum 04.04.2002 eine Zwillingsschwangerschaft. Der errechnete Termin war eigentilch der 10.06.2002. Am 11.02.2002 bekam ich von meiner Ärztin ein Arbeitsverbot, mein Mutterschutz hätte erst am 29.04.2002 begonnen. Zum 28.02.2002 kam ich ins Krankenhaus (blieb dort auch bis zur Entbindung). Nun ist es ja so bei Zwillingen, daß der Mutterschutz bis 12 Wochen nach der Geburt geht. Leider wurde die Geburt am 04.04. eingeleitet, weil nur noch von einem Baby die Herztöne zu hören waren und ich so eine Totgeburt hatte. Meine andere Tochter ist aber wohlauf. Meine Krankenkasse sagte mir, daß mir trotzdem die 12 Wochen nach der Geburt zustehen. Nun endlich meine Fragen: Der Urlaubsanspruch für dieses Jahr geht doch bis zum ENDE vom Mutterschutz, oder? Und den Resturlaub aus 2001 will mir mein Arbeitgeber nicht auszahlen, weil ich ihn nicht bis Ende März genommen habe und er somit verfällt. Aber ich hatte doch wg. Arbeitsverbot und Krankenhaus gar keine Chance den zu nehmen. Oder hat mein Chef da etwa recht? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg Tina
Liebe Tina, zunächst einmal mein Mitgefühl wegen des toten Zwerges. Furchtbar. Urlaub kann man während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht auszahlen. Aber Ihnen darf durch das BV kein Nachteil entstehen, deshalb sagt § 17 Abs. 2 Bundeserziehungsgeldgesetz, dass der Urlaub auch nach dem EU genommen werden kann. Gruß, NB
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