Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub 08

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub 08

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Meine Kollegin macht mich ganz wirr. Ich habe am 19.07.08 ET, heißt ich gehe ab 07.06. in Mutterschutz - Ende dieser Schutzfrist ist dann ja Mitte September. Habe ich dann Anspruch meines Jahresurlaubes (25 Tage) bis Mitte September, also quasi 17,7 Tage ? Meine Kollegin meint nämlich, weil man über den Juli hinaus beschäftigt ist, habe man den gesamten Jahresanspruch, also 25 Tage. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist mir dies bekannt, nicht aber wg. Schwangerschaft/Elternzeit, oder ? LG, Rike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry - Standesrecht-wenn ein Kollege drin hängt, darf ich nichts sagen.. Liebe Grüsse, NB


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O mei... wieder ein Fall, in dem die Suchfunktion Klarheit hätte bringen können... Urlaubsanspruch wird bis Ende(!) Sept erworben. Hier gilt nicht das "allgemeine Urlaubrecht" = BUrlG, sondern das "Spezialrecht" BEEG. Viele Grüße Désirée


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Genau das ist mein Problem ! Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei - hier wurde es auch immer so gehandhabt, daß der Urlaub anteilig nach Beschäftigung inkl. Schutzfristen anfällt - wie dies das jetzige BEEG wohl auch vorsieht. Nur ist es so,daß das Mutterschutzgesetz auf das BUrlG verweist und mein direkt vorgesetzter Arb-Rechtler meint, daß man nach dem MSchG nicht schlechter gestellt werden kann, wie nach dem BUrlG, d.h. Austritt erst nach Juli = Anfall des gesamten Urlaubs ! Der Chef der Chefs wird dies sicher anders sehen. Ich will mich da gar nicht aus dem Fenster hängen, aber meine Kollegin pocht nun auf ihre 25 Tage. Daher eine wichtige Frage an die Rechtsexpertin im Haus. LG, Rike


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OK, wenn die Rechtsanwälte verschiedener Meinungen sind ... ich kenn das ja. Trotzdem vielen Dank und schönes Wochenende !


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