Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe leider mehr als nur eine Frage an sie. 1. Ich habe zusammen mit meinem Freund beschlossen, dass ich im Falle einer Trennung auf Unterhaltsansprüche für mich verzichten werde. An wen kann ich mich da am Besten wenden damit das dann auch seine Richtigkeit hat? Und mit welchen Kosten kann ich dann in etwa rechnen? 2. Ich habe bereits eine Tochter. Sie ist nicht von meinem jetzigen Freund. Der hat sich ein Haus gekauft. Stimmt es, dass der leibliche Vater Ansprüche auf das Haus stellen kann wenn ich und mein jetziger Freund heiraten? (Der leibliche Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht) 3. Wie sieht es mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus wenn durch einen gerichtlichen Vaterschaftstest festgestellt wird das der angegebene Vater nicht der leibliche Vater ist? Bekommt die Mutter dann das alleinige Sorgerecht oder muss das dann extra beantragt werden? Vielen Dank schon mal im voraus für ihre Bemühungen Daniela
Hallo, 1. An einen Notar. Sie haben dann aber keine Ansprüche auf staatliche Leistungen. Ausserdem kann das rückgängig gemacht werden, wenn einer in Not gerät. Kosten am besten vorher beim Notar erfragen. 2.Quatsch 3.Das kommt darauf an, ob beide verheiratet sind. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
1. Ich habe zusammen mit meinem Freund beschlossen, dass ich im Falle einer Trennung auf Unterhaltsansprüche für mich verzichten werde. An wen kann ich mich da am Besten wenden damit das dann auch seine Richtigkeit hat? Und mit welchen Kosten kann ich dann in etwa rechnen? Du willst im falle einer Trennung auf Unterhalt verzichten? Warum? Wenn Du alleine dastehst und nicht arbeiten kannst,wer soll dann für Dich zahlen? Der Staat, damit Dein Freund sich in ruhe sein Häuschen abbezahlen kann? 2. Ich habe bereits eine Tochter. Sie ist nicht von meinem jetzigen Freund. Der hat sich ein Haus gekauft. Stimmt es, dass der leibliche Vater Ansprüche auf das Haus stellen kann wenn ich und mein jetziger Freund heiraten? (Der leibliche Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht) Wie meinst Du das Ansprüche stellen? Was hat Dein Ex mit dem Haus Deines Freundes oder demnächst Mann zu tun? Nur weil er der Vater Deines Kindes ist, hat er doch nichts mit dem Haus zu tun!
Mitglied inaktiv
1.) Sio eine vereinbarung könnte ihr orivat zwischen Euch machen, oder damit zum Notar gehen. ... sie gilt allerdings nur solange, bis Du zum Sozialamt mußt. Sobald die Allgemeinheit für Dich zahlen soll, muß er trotzdem einspringen, da könnt Ihr vorher vereinbart haben, was Ihr wollt. Mein rat: lasst es, es sind nur drei Jahre (wenn ihr nicht verheiratet seid), solange muß er Dir vertrauen. Für die ersparten Notarbegühren macht Ihr Euch ein nettes Wochenende! 2.) Nein, Deine Tochter ist nicht erbberechtigt, also haben weder Du noch der Vater Ansprüche auf das Haus. Vererben kann dein LG das Haus aber schon deiner Tochter, es fallen halt höhere ErbSt an. 3.) Wenn gerichtlich festgestellt wurde, daß x nicht der Vater sein kann, dann fällt er IMO aus der Vaterrolle raus und somit kann er auch nicht weiter gemeisames Sorgerecht haben, weil dieses die Vaterschaft bedingt. Das würde ich in dem Feststellungsverfahren halt gleich vom Richter mit klären lassen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Der Vater deiner Tochter hätte nur in einem (sehr theoretischen und hoffentlich nie eintretenden Fall) Anspruch auf das Haus deines Freundes. Nämlich angenommen: Ihr heiratet. Ihr habt alle drei einen tödlichen Unfall. Dein Mann stirbt zuerst - Du erbst von ihm. Du stirbst - Deine Tochter erbt von dir. Deine Tochter stirbt - da sie als Kind keine Nachkommen für eventuelles Erbe hat, erbt ihr Vater von ihr. Aber wie gesagt - eine unschöne, makabre und vor allem SEHR THEORETISCHE Vorstellung. Gruß Suse
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...
Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Jahre alten Sohn für den ich seit Geburt das alleinige Sorgerecht habe, der Vater hatte 13 Jahre, auf eigenen Wunsch, keinen Kontakt, und seit zwei Jahren unregelmäßig. Mein Sohn hat ein mittelschweres ADHS und ist seit langem in der Schule unglücklich ( alles dokumentiert, ich war beim Psychiater hab ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Ärztin empfiehlt mir eine psychosomatische Reah. Sie sagt meine beiden Kinder (7+4) kann ich als Begleitung mitnehmen. Muss ich den Kindsvater um Zustimmung bitten? Der Umgang wurde per Gericht geregelt 10 Tage bei mir und 4 Tage beim KV. Eigentlich möchte ich nicht das er erfährt, wie schlecht es mir geht. ...
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übe ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner