Mitglied inaktiv
Der Betrag mit den 157€ hat das Jugendamt selbst ausgerechnet. ( Ich habe das gleiche rausbekommen) Das Jugendamt will aber trotzdem einen Titel über 272€ haben, den sie dann selber runtersetzen würden auf 157€. Das ist doch nicht normal oder?
Hallo, nein, finde ich komisch. Tituliert werden doch eigentlich Forderungen in der richtigen Höhe. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, so hat es der Mitarbeiter eines anderen Jugendamtes mir auch gesagt. Man kann nicht etwas unterschreiben was man nicht leisten kann und hat zur Beschwerde des Beschlusses geraten. Die Mitarbeiterin des azuständigen JA wollte ja das wir den Beschluss rechtskräftig werden lassen und sie würde dann danach den Betrag selber runtersetzen auf 157€. Aber, weiß man ob sie das dann auch macht? Der andere JA-Mitarbeiter meinte man solle sich darauf nicht verlassen. Ein Richter würde doch dann eh den richtigen Betrag titulieren oder?
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