Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflichtige Mutter in Elternzeit, greift §1615 BGB für Unterh.Zahlung

Frage: Unterhaltspflichtige Mutter in Elternzeit, greift §1615 BGB für Unterh.Zahlung

Claudia J.

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Hallo Frau Bader, der Sohn meines Freundes wohnt zu 100 % bei uns. Die Mutter zahlte Unterhalt bis sie in Elternzeit mit ihrem neuen Kind ging. Der Kindesvater des neuen Kindes hat ein überdurchschnittliches Einkommen. Hat die Mutter die Pflicht den § 1615 BGB gegenüber dem Kindesvater des neunen Kindes anzuwenden, damit sie für ihr Kind aus erster Ehe leistungsfähig ist. Liebe Grüße Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso § 1615 BGB? Ist jmd gestorben? Ob der Unterhaltspflichtige in EZ gehen darf hängt von der wirtschaftlichen Situation der neuen Beziehung ab. Hier scheint es ja wirtschaftlichen Sinn zu machen. Dann entfällt der Anspruch für die EZ. Lt BGH auch für 2 Jahre. Liebe Grüße NB


Lena_1922

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ggfls. kann sie auch aus dem Elterngeld zahlen - da sie aktuell nicht berufstätig ist - sinkt ihr Selbstbehalt. Gibt es einen Titel? Seit wann zahlt sie nicht? Was hat dein Freund unternommen? Unterhaltsvorschuss beantragt ?


Claudia J.

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Liebe Lena, danke für dein Interesse. Ja, wir haben UVS beantragt und bekommen diesen auch. Die Mutter hat die Zahlung mit Beginn der Elterzeit eingestellt. (06.2022) Sie hat den Titel beim JA nicht beantragt, da sie wusste, dass sie schwanger ist. (Muss der Unterhaltspflichtige tun)Somit haben wir den Titel und den Unterhalt gerichtlich beantragt. Der Paragraf 1615I BGB sagt, dass der KV des neuen Kindes zu Mütterunterhalt verpflichtet ist. Meine Frage ist, ob dieser Paragraf zur Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Mutter beiträgt. Der KV des neuen Kindes verdient überdurchschnittlich und hat Geldwerten Vorteil. Somit kann er locker den Verdienstausfall der KM ausgleichen. Die Antwort von Frau Bader ist da nicht hilfreich. Liebe Grüße Claudia


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