Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

Salome1234

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Guten Tag, Bin seit 01/15 geschieden mit meiner ex Frau, gemeinsam haben wir zwei Kinder, durch das Gericht ist ein Wechsel Modell entstanden wo mehr oder weniger klappt.... seit 05/17 arbeitet sie nicht mehr und hat einen neuen Freund mit dem sie zwei weitere Kinder hat und lebt. Jedoch sind sie offiziell (lt. Jobcenter) nicht zusammen und er ist auch nicht der leibliche Vater der Kinder, der Storch hat die Kinder gebracht, sprich er hat die Vaterschaft nicht anerkannt! Unsere gemeinsamen Kinder können das bestätigen das der neue Freund auch der Vater der neuen Kinder ist! sie leben in einem Haus und sie verlangt für unsere gemeinsamen Kinder Unterhalt seit 05/17 bzw. Das Jobcenter! da sie für die Zeit Unterhalt Vorschuss durch das Jobcenter bezieht, wir haben jegliche Beweise dem Jobcenter geliefert das sie in einer neuen Beziehung lebt und der Vater der neuen Kinder auch arbeitet, somit hätte sie keinen Anspruch auf diesen Vorschuss??? und ich soll trotzdem an das Jobcenter 4800€ bezahlen? Ist das wirklich so??? Das ist aktuell mein mahnbescheid! Ich freue mich auf Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Achten Sie auf die Fristen im Mahnbescheid 2. Sie hat, wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, das H IV zu Unrecht erhalten - was Sie beweisen müssen. Liebe Grüße NB


Felica

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Für deine Kinder musst du natürlich Unterhalt zahlen. Wie kommst du drauf das das nicht der Fall ist. Das hat doch gar nichts mit den anderen Kindern oder Mann zu tun. Fraglich ist eher die Höhe wenn ihr Wechselmodell habt. Das würde ich berechnen lassen.


bobcat

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Hallo, der Unterhaltsvorschuss fällt nur weg, wenn deine Ex-Frau heiratet. Bis dahin ist es dafür egal, ob sie mit jemanden zusammenlebt oder nicht. Alles andere betrifft dich nicht direkt. LG, Bobcat


Mitglied inaktiv

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ich fasse zusammen, deine Exfrau hat trotz echtem wechselmodell unterhaltsvorschuss für eure Kinder beantragt und nun sollst du diesen zurückzahlen. in diesem fall ist zu prüfen, warum ihr dieser bewilligt wurde, denn bei einem echten wm wird kein unterhaltsvorschuss bewilligt. das hättest DU dann versäumt. was der andere mann mit den anderen kindern damit zu tun hat, verschließt sich mir auch oder kann es sein, dass sie ae-leistungen bezieht und gar nicht ae ist? dann könntest du sie wegen subventionserschleichung anzeigen.


Salome1234

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Mein Junge wohnt komplett seit 03/17 bei mir und die kleine ist jedes zweite Wochenende bei uns... die 4800€ wurde lt Düsseldorfer Tabelle gerechnet, nur vorder Scheidung musste weder ich noch sie Unterhalt zahlen! Daher die Frage


Salome1234

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Was ich noch dazu sagen muss es besteht das Wechsel Modell obwohl, soll ich für mein jungen zahlen auch wenn er bei mir lebt? Für meine Tochter versteh ich ja nur für mein jungen nicht wirklich.... außerdem ist sie seit der Scheidung nicht einmal mit Ihnen in den Urlaub gegangen und ich bin 4mal im Jahr mit Ihnen am Strand beim Ski fahren oder wandern in den Bergen....


Felica

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Das ist aber kein Wechselmodell. Du hast Ansoruch auf Unterhalt von ihr für den Sohn und sie welchen für die Tochter. Wechselmodell würde bedeuten ihr teilt euch die Betreuung des Kinder zu gleichen Teilen. Ich würde mal einen Termin beim Jugendamt machen und beim Jobcenter. Dort dann jeweils schildern was genau Sache ist.


Mitglied inaktiv

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was möchtest du denn jetzt eigentlich wissen? wenn jeweils ein Kind bei euch wohnt, dann bist du dem bei der mutter lebenden Kind zu unterhalt verpflichtet und die mutter dem bei dir lebenden Kind. unter umständen kann sich das "aufheben", aber wenn dich das so wutig macht, würde ich das ganz genau berechnen lassen. was die mutter in der Freizeit mit den kindern macht ist nicht mit deinen Aktivitäten aufrechenbar und spielt keine rolle.


Salome1234

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Beim Gericht ist das Wechselspiel beider Kinder und ich als Vater habe wie schon gesagt mein Sohn komplett bei mir und meine Tochter ist im wechselmodell nur das Jobcenter berechnet mir das ich für beide Kinder Unterhalt zahlen muss! Meine ex hat zu dieser Zeit nicht gearbeitet daher habe ich lt Jobcenter keinen Anspruch von ihr und muss aber für ihn weiter an meine Ex bezahlen nur die Frage ist stimmt das so? Die RA meinte ja und jetzt dachte ich mir ich frag mal euch hier, vielen Dank für eure Infos


Port

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Da Du einen Anwalt hast, wird Frau Bader nicht antworten. Stell die Frage noch einmal ganz neu mit allen relevanten Angaben ohne Erwähnung des Anwalts.


cube

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Die neuen Kinder spielen für dich keine Rolle. Ebenso wenig, wie oft sie was den Kindern bietet oder nicht bietet im Gegensatz zu dir. Dich betreffen eigentlich nur eure beiden gemeinsamen Kinder und wie sich da der Unterhalt für diese berechnet. Unterhaltspflichtig seid ihr beide - du und deine Exfrau - gegenüber euren Kindern. Euer Junge lebt bei dir seit 3/17. Für diesen müsste theoretisch sie dir Unterhalt zahlen. Und eigentlich dürfte sie deswegen auch gar nicht einfach aufhören zu arbeiten (sofern es keine gesundheitlichen Gründe gibt). Für die Tochter hingegen bist du zu Unterhalt verpflichtet. Was mir nicht ganz klar ist: für welchen Zeitraum sollst du UV zurück zahlen? Wann wurde Unterhalt überhaupt mal berechnet und vom wem?


lilly1211

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Wenn das so ist hättest du doch nur selbst auch UHV beantragen müssen? Deine Story um den anderen Mann und die anderen Kinder hat damit jedenfalls nichts zu tun.


Felica

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Ich vermute mal die Ex ist wegen der beiden neuen Kindern daheim. Wegen U3. Und damit wäre auch klar warum er für beide Unterhalt zahlen muss solange er meint das das Wechselmodell ist Den ihr Einkommen ist deutlich geringer wie seines. Und damit ist er, trotz Wechselmodell, das ich immer noch nicht sehe, unterhaltspflichtig. Wie gesagt, Termin bei JA und beim JC. Die werden beiden den Vermutungen nachgehen ob die beiden Kinder die des neuen sind und ob da Unterhaltsansprüche für bestehen gegenüber dem neuen. Auch gegen deren Eillen. Den von irgendwem wird sie aktuell Gelder beziehen für die Kinder. Dazu Neuberechnung des Unterhalts und mögliche Beantragung von Unterhaltsvorschuss. Wechselmodell ist wenn das Kind genausoviel bei beiden Eltern ist, und zwar jedes Kind für sich. Völlig egal was das Gericht irgendwann gesagt hat, wenn es keine Gültigkeit mehr hat. Ansonsten müssen halt wie scheinbar richterliche angeordnet beide Kinder wechseln, eine Woche bei Mama, eine bei Papa.


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