Mitglied inaktiv
Hallo wenn jemand Erziehungsgeld erhält ,also 450 € monatl., ausser dem Staatl. KG keine Einnahmen hat, in einer Partnerschaft lebt aber der Partner für den Zeitraum des Babyjahres alle Ausgaben was Miete Strom etc. betrifft bezahlen muss, muß dieser jemand dann in diesem Zeitraum Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen Partner leisten bzw. Kindergeld zahlen? Und wenn ja wovon? Oder kann man gezwungen werden auf das Babyjahr wegen dieser Unterhaltssache zu verzichten? Hat es Sinn deshalb eine Rechtsberatung bzw. einen Anwalt zu kontaktieren? Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo, von der Besonderheit weiß ich nichts. Wo steht denn das? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habe ich das jetzt richtig verstanden...es geht um eine für den Exmann und ein Kind aus 1. Ehe unterhaltspflichtige Mutter, die in einer neuen Beziehung lebt und ein Kind mit dem neuen Mann hat? Alle Fragen kann ich nicht beantworten, aber eins weiß ich sicher, sie muss nicht sofort nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz weiterarbeiten. Sie hat eine Schonfrist von 3 Jahren, in dieser Phase darf sie sich ausschließlich um ihr Neugeborenes kümmern. Das mag ungerecht klingen, ist aber so - auch ALG II-Empfängerinnen sind nicht verpflichtet, in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zu arbeiten. Dazu kommt die Problematik, dass es in vielen Städten und Gemeinden nahezu unmöglich ist, ein Kind unter 3 Jahren unterzubringen, von der Kostenseite mal ganz abgesehen.... selbst wenn sie wollte und könnte, käme die Stillproblematik noch hinzu. Klar ist das gesetzlich verankert, die Praxis sieht aber eben anders aus, ich würde mal sagen, sie bekäme mit 90% aller Arbeitgeber Probleme deswegen. Sollte sie arbeiten wollen und eine Unterbringung finden, kann sie diese Kosten sehr wohl absetzen - letztlich bleibt sie ihrem neuen Kind gegenüber auch unterhalts- und betreuungspflichtig. Allerdings ist der neue Mann das ebenfalls. Im Zweifel kann der geschiedene Mann mit dem bei ihm lebenden Kind aus früherer Ehe Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, sofern er alleinerziehend ist. Wenn ein Titel besteht, wird es wohl so sein, dass rückständiger Unterhalt aufläuft. Eine Rechtsberatung aufzusuchen halte ich für sehr sinnvoll.
Mitglied inaktiv
Ja Murmeline Du hast es richtig verstanden. wenn der Unterhalt für das beim Ex-Mann lebende Kind nach Neuberechnung aufläuft und danach abgezahlt werden könnte wäre auch schon eine große Hilfe. Wüsste halt gern ob dies ohne daß erst Ärger ansteht, vorher geregelt werden könnte. Finde dazu leider nichts genaues im Inet. LG
Mitglied inaktiv
Ist die betroffene Mutter im Rechtsschutz? Dann kann sie sich vom RA beraten lassen und muß max. den Eigenanteil gemäß RS-Police zahlen. Ansonsten würde ich nach Geburt des Kindes und Wegfall des Einkommens nach dem Mutterschutz dem Ex schriftlich mitteilen, dass die Unterhaltszahlung wegen Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des "Neuankömmlings" ruht. Punkt. (Und natürlich die Zahlung einstellen.) Dann ist es an ihm, ggfls. weiter Unterhalt zu fordern, Vollstreckungsversuche zu unternehmen etc...dies wird aber mangels Einkommens der Kindesmutter ergebnislos verlaufen bzw. dann kann sich die betroffene Frau wieder anwaltliche Hilfe suchen. Sofern er nicht bereits jetzt einen Titel besitzt, läuft da auch nichts auf / entstehen keine Unterhaltsschulden trotz Nichtzahlung.
Mitglied inaktiv
Hallo ! Das stand mal bei Frau Bader : Ich bin Vater zweier Kinder. Für meinen Sohn (18 Jahre in Schulausbildung) aus 1. Ehe zahle ich Unterhalt (287€) Mit Lebensgefährtin und Tochter (1 1/2 Jahre) lebe ich in einem Haushalt (mit der Konsequenz eheähnliche Gemeinschaft). Nun tausche ich mit meiner Lebensgefährtin die Rollen, d.h. sie geht arbeiten und ich gehe zu 100% in Elternzeit, also ohne Bezüge. Muß ich unter diesen Umständen weiter Unterhalt zahlen? Werden meine Einkünfte (ähnlich wie bei Steuer) zur Berechnung des Unterhaltes aufs Jahr bezogen oder direkt auf die realen Monatseinkünfte bezogen? Hallo, Sie sind dem Sohn aus erster Ehe gegenüber weiterhin voll unterhaltspflichtig. Gruß, NB lg safrarja
Mitglied inaktiv
Hallo, das ist, soweit ich weiß, ein "Privileg" der Frau bzw. Mutter. Ein bis zur Geburt eines weiteren Kindes unterhaltspflichtiger Vater muß auch weiterhin arbeiten gehen. Ob das so gerecht ist, darüber mag man sich streiten und wird sich möglicherweise auch in den nächsten Jahren im Wege der Gleichberechtigung einiges ändern.
Mitglied inaktiv
Dies wurde mir seinerzeit von unserer Aufsichtsbehörde so erklärt, als wir vom Sozialamt aus an eine Mutter herantreten sollten, die bis dato Unterhalt für ein früheres Kind gezahlt, dies aber dann wg. Erziehungsurlaub eingestellt hatte...es hieß dann, dass das Mutter/Kind-Verhältnis einen ganz besonderen staatlichen Schutz genieße (wg. Stillen, Mutterbindung in den ersten Monaten etc.), welcher sogar einer Unterhaltspflicht überzuordnen sei?!?! Liebe Grüße, Murmeline
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Hallo, ich misch mich mal kurz ein. Genau das was Murmeline beschreibt, habe ich vor Kurzem in einem Zeitungsartikel gelesen. Weiß aber leider nicht mehr in welcher Zeitung. LG Silke
Mitglied inaktiv
Schade daß die Antwort von Frau Bader so kurz ausfiel. Es ist ja nicht so daß man keinen Unterhalt zahlen möchte. Im Gegenteil ich habe ( es betrifft mich) ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn . Er ist mittlerweile 14. Und er lebt nicht beim Vater weil ich das Kind nicht woolte. Sondern weil ich zum damaligen Zeitpunkt schon in 3 Schichten gearbeitet habe.Und der Vater in Tagschicht. Wochenende zu Hause. Und wie meist bei einer Scheidung das Verhältnis der Parteien nicht freundlich ist wie auch bei mir , er mir dann mit dem Jugendamt ankam und dies mir nahelegten meine Arbeit aufzugeben. Was heute ja nicht mehr eine einfache Entschung ist und wir somit gemeinsames Sorgerecht haben nur halt mit Aufenthalt beim Vater. Der auch wieder Familie hat. Und nun baue ich mir meine Familie auf und möchte doch nur eine faire regelung haben ohne Streit. Freiwillig verzichtet er nicht. Mir bleibt also nichts anderes übrig als anwaltliche Beratung. Ich zahle bisher monatl. 273,-€ und bei 450 Elterngeld bleibt nicht viel zum leben. Jammern bringt nichts aber ich wäre eben gern in gütlicher Einigung für ein halbes Jahr,länger hatte ich nicht vor zu Hause zu bleiben leider,gewesen. Ich möchte nicht zu den nichtzahlenden Unterhaltsschuldnern gezählt werden. Danke trotzdem für eure Antworten
Mitglied inaktiv
Wie gesagt, würde ich mich diesbezüglich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Bist Du im Rechtsschutz?
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Nein bin ich nicht. Weil ich ja im eigendlichen auch nie vor hatte mich gerichtlich streiten zu müssen. Möchte ich auch jetzt nicht. Kannst du mir einen Link geben worin ich mich dazu belesen kann? Danke
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Oops, leider nicht...ich arbeite ja in einem Rathaus und mein Chef hätte sicher etwas dagegen, dass ich unsere Akten rausrücke *ganz dickes Sorry*
Mitglied inaktiv
Trotzdem Danke durch Deine Antworten habe ich etwas wenn auch nur ganz wenig Hoffnung daß ich das alles ohne Streit regeln kann. Werde mich dann bei einem Anwalt beraten lassen müssen. Aber dieser kostet dann auch wieder. LG Simone
Mitglied inaktiv
Wegen den Anwaltskosten kannst du versuchen auf dem AMtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen, dann kostet dich das ganze nur 10,00 Euro. Ist Einkommensabhängig, aber deine Unterhaltszahlungen, Arbeitsweg ect. werden berücksichtigt, ein Versuch ist es wert. LG
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