123Fee
Hallo, jede Unterhaltsfrage ist Individuell, deswegen gibt es hier noch keine Antwort auf meine Frage. Meine 2 Kinder leben bei ihrem KV, ich habe bis auf weiteres Unterhalt gezahlt. Jetzt bin ich neu verheiratet und bin in Umständen und bald im Mutterschutz, bin ich in dem Mutterschutz weiterhin verpflichtet zu zahlen? Danke im voraus und einen besinnlichen Advent.
Hallo, grds. ändert die neue SchwS nichts an den Unterhaltsansprüchen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Du bist immer verpflichtet dem uh nachzukomme . Mutterschutz und Elternzeit kannst du natürlich machen aber der uh muss weiter fliessen. Du kannst den uh neu berechnen lassen. Dein neugeborenes wird mit eingerechnet. Aber einfach nicht zahlen geht nicht. Du bekommst ja mutterschaftsgeld und elterngeld.
Sternenschnuppe
Ja. So ist es. Und es ist ja auch planbar. Leg Dir was zurück für die Zeit. Theoretisch ist Dein Mann Dir auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet um Deinen Verdienstausfall aufzufangen. Das neue Kind wird natürlich mitgerechnet, freiwillig Zuhause bleiben nach Mutterschutz muss auch Frau sich leisten können ohne dass die vorhandenen Kinder weniger bekommen dadurch.
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