Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt trotz Mutterschutz?

Frage: Unterhalt trotz Mutterschutz?

123Fee

Beitrag melden

Hallo, jede Unterhaltsfrage ist Individuell, deswegen gibt es hier noch keine Antwort auf meine Frage. Meine 2 Kinder leben bei ihrem KV, ich habe bis auf weiteres Unterhalt gezahlt. Jetzt bin ich neu verheiratet und bin in Umständen und bald im Mutterschutz, bin ich in dem Mutterschutz weiterhin verpflichtet zu zahlen? Danke im voraus und einen besinnlichen Advent.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grds. ändert die neue SchwS nichts an den Unterhaltsansprüchen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Du bist immer verpflichtet dem uh nachzukomme . Mutterschutz und Elternzeit kannst du natürlich machen aber der uh muss weiter fliessen. Du kannst den uh neu berechnen lassen. Dein neugeborenes wird mit eingerechnet. Aber einfach nicht zahlen geht nicht. Du bekommst ja mutterschaftsgeld und elterngeld.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. So ist es. Und es ist ja auch planbar. Leg Dir was zurück für die Zeit. Theoretisch ist Dein Mann Dir auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet um Deinen Verdienstausfall aufzufangen. Das neue Kind wird natürlich mitgerechnet, freiwillig Zuhause bleiben nach Mutterschutz muss auch Frau sich leisten können ohne dass die vorhandenen Kinder weniger bekommen dadurch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Unterhalt speziell zu den Kindergartengebühren. Muss mein Ex. der Vater meiner Tochter sich daran beteiligen? Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen zum Präzidensfall ? Das Jugendamt sagt, nein er muss nicht. Zu meiner Situation, ich lebe seit 3 Jahren getrennt von den Vater meiner 5 Jährigen Tochter. ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?

Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet.  1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...

Hallo Frau Bader,  Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt.  Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...