Sonnenschein777
Sehr geehrte frau bader, Der vater meines ungeborenen kindes und ich sind nicht mehr zusammen. Er will auch nicht das sorgerecht und kümmert sich (momentan) wenig. Eine vaterschaftsanerkennung würde er nach der geburt unterzeichnen. Um ihm gegenüber auch fair zu sein, würde ich nun gerne wissen wieviel unterhalt unserm baby zusteht? Wäre es doch ratsamer das alles schriftlich fest zu legen oder könnte man es erstmal auf "vertrauensbasis" ausprobieren? Da dient sicher die düsseldorfer tabelle mit den werten, oder? Was ist mit einer zusätzl. Privaten krankenkasse. Muss der vater dafür auch aufkommen? Wenn ich in der elternzeit nur 65% meines gehaltes bekomme, steht mir dann (theoretisch) auch etwas zu? Muss ich sonst etwas beachten? Zur info: wir waren nie verheiratet, er hat schon ein kind. Unser kind wird bei mir gross werden (voraussichtlich). Vielen dank& Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie brauchen eine ausführliche Beratung (insbesondere zur Berechnung des Unterhalts), bitte wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort! Liebe Grüße, NB
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