Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin momentan in Elternzeit, hatte 2 Jahre beantragt- vom 02 November 2008 bis zum 01 November 2010. Mein Sohn ist am 05 September 2008 geboren. Wir sind aber in andere Stadt inzwischen gezogen, so dass ich zur Arbeit eh nicht zurück werde.Kann und darf ich die Elternzeit unterbrechen (muss ich Grund dafür nennen )und dann kündigen ( oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber mich von ihm kündigen lassen )? Bekomme ich dann noch Urlaub für die Elternzeit bis zu deren Unterbrechung ausbezahlt? Habe gelesen, dass während der Elternzeit auch Anspruch auf Urlaub besteht, jedoch wird er um 1/12 pro Tag oder so gekürzt?Bedeutet das, dass ich aufjeden Fall noch was als Geld vom Arbeitgeber bekomme, egal ob ich kündige oder gekündigt werde? In so einem Fall werde ich die restliche Elternzeit, die mir gesetzlich zusteht ( bis 3 Kalenderjahre und 8Geburtstag vom Kind ) bestimmt bei einem neuen Arbeitgeber nicht beantragen können, verfällt dann mir die EZ? LG seitsche
Hallo, was meinen Sie mit unterbrechen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du 2 JAhre beantragt hast, dann sind die aber doch schon am 5. Sept(Geburtstag) rum . Und ich glaube, Du hast das mit dem Urlaubsanspruch auch falsch verstanden. Du bekommst in der Elternzeit keinen Urlaub, aber der Arbeitgeber kann deinen Urlaub kürzen für jeden Monat, den du im Urlaubsjahr in Elternzeit warst. Wenn du allerdings noch Resturlaub hast,verfällt der nicht und kann anschliessend genommen oder ausbezahlt werden.
Mitglied inaktiv
Ich meine, dass ich schriftlich die Elternzeit, die ich beantragt habe, kürze, damit ich gekündigt werden darf, oder selber kündige.
Mitglied inaktiv
Bekomme ich noch eine Antwort, oder habe ich meine Fragen nicht richtig gestellt?:( LG seitsche
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