Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unter welchen Umständen länger als 3 Jahre Betreuungsunterhalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unter welchen Umständen länger als 3 Jahre Betreuungsunterhalt?

Lubi

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Können Sie mir sagen, unter welchen Voraussetzungen man länger als 3 Jahre Betreuungsunterhalt bekommt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da muss es besondere Umstände geben (zB Kind behindert). Betreuende Elternteile, in der Regel dürften dies Mütter sein, welche auch nach dem 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes Betreuungsunterhalt verlangen, müssen also substantiiert darlegen, weshalb ihnen die Betreuung des Kindes keine Erwerbstätigkeit erlaubt. Wird das Kind z. B. ganztags in einer öffentlichen Einrichtung betreut, ist schwer erkennbar, weshalb die Mutter nicht zumindest einer Teilzeittätigkeit nachgehen kann - sie muss dies nachvollziehbar darlegen und Beweis dafür anbieten. Das hat der BGH entschieden. Liebe Grüße NB


Lubi

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Vielen Dank für Ihre Antwort! Wie wird das gehandhabt, wenn man nur einen halbtages Platz für das Kind zur Betreuung findet? Und wenn man selbst halbtags arbeitet (als Erzieherin gibt es oft nur halbtags Stellen), muss der KV dann den Rest mit Unterhalt aufstocken? Das fände ich ziemlich ungerecht ihm gegenüber.


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