Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ungerechtigkeit beim Elterngeld

Frage: Ungerechtigkeit beim Elterngeld

M@mi

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Hallo Fr. Bader, zum zweiten Mal habe ich ein Kind zu früh zur Welt gebracht und bin deshalb beim Bezug von Elterngeld benachteiligt. Bei Frühchen wird der fehlende Mutterschutz ja hinten dran gehängt und dann zählt das Mutterschaftsgeld beim Elterngeld ja als "Einkommen im Bezugszeitraum". Das ist doch im Gegensatz zu Babys, die termingerecht geboren total ungerecht, da diese Mutter das Mutterschaftsgeld für den 6-wöchigen Mutterschutz ja bereits vor der Geburt bekommen hat. Kann man denn da nichts machen? Danke für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Problem hatten wir hier schon häufiger erörtert, eine Lösung gibt es aber nicht. Einziger Trost ist, dass der Mutterschutz ja vier Wochen länger ist und man deshalb vier Wochen länger vollen Lohn erhält. Viele Grüße, NB (auch eine Frühchen-Mutter)


Sternenschnuppe

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Öhm, Du hast nach der Geburt noch 3 Monate vollen Lohn. Ich hatte nur 8 Wochen vollen Lohn. Elterngeld wird eh nur 12x an die Mutter gezahlt. Du hast 3x vollen Lohn und 9 x 65% Ich hatte 2x vollen Lohn und 10x 65% Wieso fühlst Du Dich benachteiligt ?


luvi

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Hallo Mami, auch ich bin eine Frühchenmama und fühle mich benachteiligt. Ich habe mir ebenfalls schon Gedanken gemacht, ob man da nicht dagegen vorgehen kann, glaube es aber nicht. Ich habe den Eindruck, dass nur Frühchenmütter Deine Gedanken nachvollziehen können. Redet man sonst mit jemandem, erklärt der immer, dass man ja sowieso länger Mutterschutzgeld bekommt, und dass man ja eigentlich bevorzugt wird. Keiner sieht aber, dass bei normalgeborenen 13,5 Monate Geld bezogen wird, bei Frühchen nur 12 Monate, und dass die 6 Wochen Mutterschutzfrist (in der jeder ohne zu arbeiten vor der Geburt erhält) bei Frühchen hintenangehängt werden aber gleich mit dem Elterngeld verrechnet werden. Ich hätte definitv ca. 1500 Euro mehr bekommen, hätte ich kein Frühchen. Naja, vielleicht hätte eine Klage ja Erfolg. Für den Anspruch auf Elterngeld für Zwillinge musste ja auch erst geklagt werden, und jetzt bekommen die Zwillingseltern tausende von Euros nachgezahlt. LG Luvi


luvi

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Hallo Sternenschnuppe, Du hast die Zeit vor dem Mutterschutz vergessen, hier liegt meiner Meinung nach die Ungerechtigkeit. Während jeder insgesamt 14 Wochen Mutterschutzgeld bekommt, werden bei Eltern von Reifgeborenen nur 8 Wochen mit dem Elterngeld verrechnet, bei Frühcheneltern aber zwischen 12 und 18 Wochen. Meiner Meinung nach müssten Frühcheneltern die 6 Wochen Mutterschaftsgeld, die normalerweise vor der Geburt bezahlt werden, unabhängig und zusätzlich zum Elterngeld bekommen (wie andere Mütter auch), damit es gerecht ist. Ein Beispiel: Du hattest ohne zu arbeiten 3,5 Monate x vollen Lohn und 10x65%, ich hatte mit Frühchen (9 Wochen zu früh) 4x vollen Lohn und 8x65%. lg luvi


M@mi

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Danke für deine Erklärung an die andere Posterin. Hab ich ja immer gern, wenn jemand keine Ahnung von was hat und einem dann "vorwirft" dass man doch besser dran sei... Naja egal. Bei der Elterngeldstelle wurde uns gesgt, wir können Widerruf einlegen, dem dann aber nicht statt gegeben wird, da sie sich ja an das Gesetz halten und dann könne man klagen. Wahrscheinlich denken viele, das bringt nix und keiner traut sich und schluckt eben die bittere Pille des finanziellen Nachteils...


M@mi

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luvi hat dir den Nachteil, den Frühchen-Eltern gegenüber am Termin geborenen Babys-Eltern haben. Sei froh, dass du kein Frühchen hast, da ist nämlich die Sorge wegen dem Elterngeld das kleinere Übel...


Dijanna

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....der ja sooo viel Ahnung hat!


M@mi

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Wen meinst du denn? Sternenschnuppe oder mich oder wen? Komm mal wieder nicht mit...


SumSum076

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Sie meint Sternenschnuppe, weil diese ihr eine unbequeme Antwort auf eine Frage gegeben hat. Gruß Sabine


Dijanna

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weil diese sich hier in fast alles einmischt und noch nicht mal mit allem recht hat....


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