Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unfall mit Kind (5J.)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unfall mit Kind (5J.)

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen... Wie ist es, wenn ein 5-Jähriger Junge mit seinem Fahrrad in mein Auto fährt? Ich weiß nur, das Kinder bis 7 Jahren in der Haftpflicht der Eltern versichert sind, stimmt das ??? Oder muß man da separat etwas abschließen? Und zwar bin ich in einer Tempo 30-Zone mit ca. 20-25 kmh gefahren als plötzlich der besagte Junge mit seinem Fahrrad rechts aus einer Wohnsiedlung geschossen kommt. Ich bremste, zog meinen Wagen automatisch nach links und hielt an. Dem Jungen ist "Gott sei Dank" nichts passiert. Ich ging zu seinem Vater, der der von mir geholten Polizei seine Versicherungsnummer seiner Haftpflichtversicherung gab und ich denke somit ist alles RICHTIG gemacht worden. Doch nun habe ich seit 2 Tagen meine Zweifel, weil man mir mitteilte, das die Haftpflichtversicherung des Vaters NICHT in Anspruch genommen werden könne, da er NICHT bei seinem Sohn war und somit die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist das Richtig? Der Junge ist 5, er wirkte sehr vernünftig, mit dem wäre ich auch nicht mehr raus "spielen" gegangen. Ich hatte den Eindruck er war alt genug um "alleine" raus zu können. Sorry, das die Farge bzw. Beschreibung so lang geworden ist. Ich hoffe dennoch das mein Posting verständlich rüber kommt und DANKE wie immer schon mal im vorraus. Gruß, Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier ein Artikel, den ich kürzlich geschrieben habe: „Eltern haften für ihre Kinder“ Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Für Kinder bis zu 7 Jahren zahlt eigentlich keine Haftpflicht es sei denn das ist vertraglich extra so geregelt ! Ob der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hat kann man so nicht sagen denn man kann die Kinder nicht 24 Stunden am Tag unter Beobachtung halten -vielleicht ist das Kind ansonsten soweit sicher das man es "normalerweise " unbedenglich draußen alleine lassen kann ! Soweit ich weis ist man als Autofahrer bei Unfällen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern immer zumindest Mitschuld denn man muß so fahren das man jederzeit bremsen kann ! Also so wie ich das sehe bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen ! LG Jessica


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