Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unbezahlter Urlaub zur Überbrückung des 2. Erziehungsurlaubs

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: unbezahlter Urlaub zur Überbrückung des 2. Erziehungsurlaubs

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, meine erste Erziehungszeit endet im Januar. Ich bin wieder schwanger und müßte - bis das zweite Kind kommt - 4 Monate Teilzeit arbeiten. Würde ich meinen Anspruch auf eine erneute Erziehungszeit von 3 Jahren verlieren, wenn ich in diesen 4 Monaten a) krank geschrieben wäre oder b) unbezahlten Urlaub nehmen würde bis das zweite Kind auf die Welt kommt ? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub krankenversichert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du unbezahlten Urlaub nimmst bist Du nicht mehr krankenversichert. Krankgeschrieben werden kann nur jemand, der auch wirklich krank ist. Alles andere ist Betrug. Warum gehst Du nicht einfach ganz normal arbeiten?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Anja, das wird schon seine Gründe haben, die ich hier nicht näher erläutern möchte. Und ich möchte doch bitten hier nicht mit Betrug zu kommen! Danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nun ja, wer sich vornimmt, 4 Monate krank zu feiern muß schon seltsame Gründe haben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Anja, Wenn Du meinst! Du mußt es ja wissen und vor allem frage ich mich , woher Du die Frechheit nimmst zu wissen, welche Gründe jemand hat bzw. ob diese nicht gerecht fertigt sind. Eine ganz schöne Frechheit! Aber was rege ich mich eigentlich auf. Wenn es Dir Spaß macht. Ich hatte eigentlich um professionellen Rat gefragt und kann auf Deine Meinung echt verzichten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, aktualisiert meine Frage nochmal: Ich habe mich nach Elternzeit bis 31.7. in familienpolitische unbezahlte Beurlaubung begeben und mich in der Zeit bei meinem Mann familienversichert. Beurlaubung endet also zum 31.7., danach beginnt theoretisch normal mein Arbeitsdienst, allerdings nur bis zum 11.8., da beginnt ein neuer Mutters ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Urlaub während eines Elterngeldplus Monats. Ich habe vom 1.-8. LM Basiselterngeld bezogen. Ab dem 9.LM habe ich Elterngeldplus bezogen. Dabei 9.+10.LM Elterngeld plus und 11.-14. LM Elterngeldplus mit Partnerschaftsbonus. Nun meine Frage ich hatte im 9. Lebensmonat komplett unbezahlten Urlaub gen ...

Liebe Frau Bader, ich möchte meine Elternzeit über die Regelzeit von drei Jahren um ein paar Monate verlängern. Ich möchte dies meinem AG so mitteilen, da ich zwischen 3. Geburtstag und Kindergartenstart drei Monate keine Betreuung habe. Was muss ich beachten? Welche Nachteile hätte ein unbezahlter Urlaub versicherungstechnisch (Krankenkasse, R ...

Guten Tag, Ich möchte im Februar unbezahlten Urlaub nehmen, aufgrund schwerer Erkrankung im Freundeskreis, vielleicht auch 2 Monate.In meiner letzten Schwangerschaft wurde ich aufgrund der Gefährdung direkt ins Bv geschickt( leider endete diese in einer Fehlgeburt). Daher gehe ich bei positivem Ausgang von einem erneuten BV aus. Würde der unbezahl ...

Ich habe bis Ende April einen unbezahlten Urlaub beauftragt und genehmigt gekriegt. Jetzt bin ich schwanger und würde gerne früher zur Arbeit wiederkehren( Einfluss auf Elterngeld). Wenn ich meinen unbezahlten Urlaub aufhebe (Arbeitgeber einverstanden, es sind übrigens zwei Monate geblieben) und wieder bis Mutterschutz arbeite, wäre es ok. Oder ist ...

Guten Tag, Ich bin derzeit in der 9 Schwangerschaftswoche und es besteht die Möglichkeit, dass mir ein Beschäftigungverbot erteilt wird. Für den Oktober habe ich vor der Schwangerschaft 1 Woche unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen. Kann ich während des Beschäftigungsverbotes den unbezahlten Urlaub widerrufen, oder sollte ich es vorher machen? O ...

Hallo, muss der Arbeitgeber bei einem Monat unbezahlten Urlaub oder bei sogar 3 Monaten (wielang ist man noch krankenversichert?) trotzem Sozialabgaben zahlen obwohl er kein Gehalt zahlt? Wenn er noch Kosten hat, warum sollte er dem zustimmen?

Hallo, ich habe keine Elternzeit mehr und möchte mein Kind noch zu Hause betreuen kürzer oder länger, Gründe erstmal egal. Ich kann 1 Monat unbezahlten Urlaub nehmen. Dann muss ich mich ja selbst krankenversichen. Wielange muss ich nach dem Monat wieder arbeiten um erneut 1 Monat unbezahlten Urlaub bei dem ich krankenversichert bin zu bekomme ...

Hallo Frau Bader, habe folgende Fragen: 1. ich befinde mich derzeit im 12. Monat der Elternzeit, mein Mann hat bereits 2 Partnermonate genommen, so dass kein weiterer Elterngeldanspruch für uns besteht, richtig? 2. Derzeit läuft die Eingewöhnung in der Kita, für die der 12. Lebensmonat eingeplant war. Evt. reicht diese Zeit nicht ganz aus. ...

Hallo , ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Gehalts bei BV. Ich werde ab nächster Woche ein BV erhalten. Der Anfang meiner Schwangerschaft wurde zu Anfang September festgesetz ,bin also jetzt in der 8 SSW. Ich wurde im Juli/ August vom Arbeitgeber freigestellt( unbezahlter Urlaub) um für mein Staatsexamen zur Psychotherapeutin zu lerne ...