Mitglied inaktiv
Mein Mann hat einen neuen Job und wir ziehen im September in ein anderes Bundesland. Ich bin noch bis 20.10.2007 im Erziehungsurlaub und werde in der alten Firma ja nicht mehr arbeiten können. Ist es ratsam den Job jetzt schon zu kündigen oder lieber erst zum Ende des Erziehungsurlaubs? Werde ich dann vom Arbeitsamt drei Monate gesperrt oder gilt der Umzug als triftiger Grund? Wenn ich jetzt kündige bekomme ich das Erziehungsgeld weiter und trotzdem Arbeitslosengeld? Und zu guter Letzt noch eine Frage wegen dem Kindergeldzuschuss. Wir haben ihn nach der Geburt unserer Tochter beantragt aber nicht genehmigt bekommen. Kann ich den Antrag wiederholt dann im neuen Bundesland stellen, das sich ja unsere Lebensumstände durch den Umzug ändern? Vielen Dank
Hallo, am besten warten Sie, wegen dem Umzug werden Sie nicht gesperrt. Ansonsten melden Sie sich nach ABlauf der EZ beim AA und stellen sich zur Verfügung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin während der Elternzeit auch in ein anderes Bundesland gezogen, auch aus beruflichen Gründen meines Mannes. Meinen Job habe ich erst zum Ende der Elternzeit gekündigt. Ich habe keine Sperre vom AA bekommen. Der Umzug wurde als Grund anerkannt. Arbeitslosengeld würdest du jetzt nur bekommen, wenn die Betreuung für dein Kind gewährleistet ist. LG
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