Mitglied inaktiv
mein mann und ich sind hauptamtliche mitarbeiter der katholischen kirche. wir haben 4 kinder. für das jüngste (geb. 9.9.2007) bin ich in elternzeit. diese habe ich für 3 jahre. nun wechselt mein mann im sommer den arbeitsplatz und auch das zuständige bistum, welches der arbeitgeber ist. durch unseren damit verbundenen umzug kann ich am ende der elternzeit (09/2010) nicht mehr bei meinem jetzigen arbeitgeber arbeiten. folgende lösung wurde uns angeboten: ich bleibe bis zum ende der elternzeit in anstellung meines jetzigen arbeitgebers und muss dann einen aufhebungsvertrag machen. Ist dies so rechtens? (ich frage, weil ich ja dann ggff. in die Arbeitslosigkeit gerate und durch einen aufhebungsvertrag für das ALG gesperrt sein müsste) Wäre es besser, durch den Arbeitgeber zum ende der elternzeit gekündigt zu werden?
Hallo, wenn Sie umziehen und die Arbeit nicht antreten können, müssten eigentlich Sie kündigen. Eine Aufhebungsvertrag ist also ok. Wenn Sie wegen Ihrem Partner berufsbedingt umziehen, werden Sie nicht gesperrt. Aber Sie bekommen nur ARbGeld, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, wenn du deine alte Stelle nicht mehr antreten kannst, musst du kündigen. Ein Aufhebungsvertrag ist da schon ein Entgegenkommen. Wenn dein AG dir kündigt, handelt er sich wohlmöglich noch Probleme wg. Kündigungsschutz ein - wird er sich kaum darauf einlassen. Du brauchst aber keine Probs beim ALG erwarten, da ein Familienumzug an die Haupterwerbsstätte ein Grund für eine Aufhebung nach Elternzeit ist und idR nicht zur Sperre führt - zumindest nicht, wenn der alte Arbeitsort nicht ohne weiteres erreicht werden kann (>50km). Gruß, Speedy
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