Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug nach (oder vor) der Geburt

Frage: Umzug nach (oder vor) der Geburt

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Hallo... Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir gerne noch ein 2. Kind haben möchten. Im Moment wohnen wir in einer kleinen 3 Zimmer Wohnung. Mein Partner & ich gehen zwar arbeiten, liegen aber trotzdem noch unter dem Hartz IV Satz, so dass wir da noch ergenzende Zahlung bekommen. Wir können uns aber nicht vorstellen, in der kleinen Wohnung mit noch einem Kind zu bleiben. Was sagt denn das Recht....muß uns das Jobcenter erlauben, eine Mietgerechte Wohnung zu beziehen, sobald das Kind da ist, oder vielleicht auch schon kurz vor der Geburt? Wir wollten schon letzten Winter umziehen, da wir Schimmelbildung in der Wohnung hatten....aber da hat das Amt sofort nein gesagt. Die Begründung war wortwörtlich, dass "das Schimmelproblem unser persönliches Vergnügen ist"! Können wir umziehen???? Liebe Grüße Lis aus Berlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, pro Person im Haushalt wird mehr an qm gerechnet. Bei Säuglingen aber nicht immer sofort ab Geburt. Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt. Das soll doch mal prüfen, ob durch die Sporen nicht Gefahr für Mutter u KInd bestehen - dann kann die ARGE nichts gegen einen Umzug sagen Liebe Grüsse, NB


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