Selina1998
Hallo, ich arbeite aktuell in Österreich wo ich seit Februar 2019 lebe. Ich arbeite noch bis 12.12.2020 und im Februar kommt mein Baby zur Welt. Wenn ich jetzt noch vor der Geburt nach Deutschland zurückziehe steht mir dort dann auch so etwas wie Karenzgeld zu? Und kann ich so kurzfristig noch das Krankenhaus wechseln? Schließlich bin ich hier schon angemeldet.
Hallo, vorrangig ist das EG in Österreich, wenn es das da gibt. Ansonsten können Sie hier die Differenz bekommen. Klären Sie zeitnah mit Ihrer alten deutschen und auch der österreichischen KK die Frage der Versicherung. Liebe Grüße NB
misses-cat
Österreich ist in der EU, meines Wissens bist du dann Elterngeld berechtigt ( 12 Monate wenn du einen Partner hast 14 als alleinerziehende) In vielen Gegenden in Deutschland muss man sich zur Geburt nicht anmelden, da geht man einfach ins nächste Krankenhaus mit Geburtsstation, ist halt die Frage wo du hinziehen möchtest
dhana
Hallo, in Deutschland wird dich kein Krankenhaus abweisen, wenn du mit Wehen vor der Tür stehst. Anmelden ist ganz nett für die Krankenhäuser, damit wird die Planung erleichtert - aber es ist keine Vorraussetzung für eine Geburt. Gruß Dhana
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