nintjek
Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in Deutschland noch beantragen könnten: 1. Ist es in unserem Fall möglich bei der Rückkehr nach Deutschland ElterngeldPlus zu beantragen, obwohl unsere Tochter älter als 15 Monate ist? 2. Auf welcher Grundlage würde das Elterngeld berechnet werden? Für den Umzug würden wir unsere Jobs in Belgien aufgeben, könnten dann aber ja in Deutschland nicht einfach einen neuen Job annehmen und sofort in Elternzeit gehen. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen! Viele Grüße Nina
Hallo, Leider nicht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein ist nicht möglich weil an 15 Monate muss durchgehend Elterngeld Plus (Basis geht nur bis 14 Monate) bezogen werden
Succero
" Nach dem 14. Lebensmonat können Sie Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen, entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein Elterngeld bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen – selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben." https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5e2f1fb9a8c9a373c65599186e41bdca/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf
nintjek
Vielen Dank für die Antworten! Das habe ich so auch schon gelesen. Allerdings hatten wir ja vor dem 15. Monat gar keine Möglichkeit ElterngeldPlus zu beantragen, da wir nicht in Deutschland gelebt haben. Deswegen fragen wir uns, ob es in so einem spezifischen Fall vielleicht trotzdem möglich wäre. Zumindest hat es uns dies ein Bekannter gesagt und nun wollten wir sichergehen, dass das auch so stimmt.
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