Liebe Frau Bader,
Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen.
Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in Deutschland noch beantragen könnten:
1. Ist es in unserem Fall möglich bei der Rückkehr nach Deutschland ElterngeldPlus zu beantragen, obwohl unsere Tochter älter als 15 Monate ist?
2. Auf welcher Grundlage würde das Elterngeld berechnet werden? Für den Umzug würden wir unsere Jobs in Belgien aufgeben, könnten dann aber ja in Deutschland nicht einfach einen neuen Job annehmen und sofort in Elternzeit gehen.
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen!
Viele Grüße
Nina
von
nintjek
am 26.03.2024, 18:20
Antwort auf:
Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)
Hallo,
Leider nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2024
Antwort auf:
Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)
Nein ist nicht möglich weil an 15 Monate muss durchgehend Elterngeld Plus (Basis geht nur bis 14 Monate) bezogen werden
von
misses-cat
am 26.03.2024, 18:55
Antwort auf:
Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)
" Nach dem 14. Lebensmonat können Sie Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen, entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein Elterngeld bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen – selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben."
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5e2f1fb9a8c9a373c65599186e41bdca/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf
von
Succero
am 29.03.2024, 14:07
Antwort auf:
Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)
Vielen Dank für die Antworten! Das habe ich so auch schon gelesen. Allerdings hatten wir ja vor dem 15. Monat gar keine Möglichkeit ElterngeldPlus zu beantragen, da wir nicht in Deutschland gelebt haben. Deswegen fragen wir uns, ob es in so einem spezifischen Fall vielleicht trotzdem möglich wäre. Zumindest hat es uns dies ein Bekannter gesagt und nun wollten wir sichergehen, dass das auch so stimmt.
von
nintjek
am 29.03.2024, 19:55