nintjek
Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in Deutschland noch beantragen könnten: 1. Ist es in unserem Fall möglich bei der Rückkehr nach Deutschland ElterngeldPlus zu beantragen, obwohl unsere Tochter älter als 15 Monate ist? 2. Auf welcher Grundlage würde das Elterngeld berechnet werden? Für den Umzug würden wir unsere Jobs in Belgien aufgeben, könnten dann aber ja in Deutschland nicht einfach einen neuen Job annehmen und sofort in Elternzeit gehen. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen! Viele Grüße Nina
Hallo, Leider nicht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein ist nicht möglich weil an 15 Monate muss durchgehend Elterngeld Plus (Basis geht nur bis 14 Monate) bezogen werden
Succero
" Nach dem 14. Lebensmonat können Sie Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen, entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein Elterngeld bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen – selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben." https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5e2f1fb9a8c9a373c65599186e41bdca/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf
nintjek
Vielen Dank für die Antworten! Das habe ich so auch schon gelesen. Allerdings hatten wir ja vor dem 15. Monat gar keine Möglichkeit ElterngeldPlus zu beantragen, da wir nicht in Deutschland gelebt haben. Deswegen fragen wir uns, ob es in so einem spezifischen Fall vielleicht trotzdem möglich wäre. Zumindest hat es uns dies ein Bekannter gesagt und nun wollten wir sichergehen, dass das auch so stimmt.
RoKi93
Hallo alle, Ich würde mal gerne wissen, was aus dieser Situation geworden ist. Wir befinden uns nämlich aktuell in einer ähnlichem Situation. Wir leben in Frankreich und unsere Tochter wird in 2 Tagen 14 Monate alt (also 15. Lebensmonat). Wir haben schon eine Wohnung in Deutschland und werden Anfang August nach Köln umziehen. Wir haben einen Antrag auf ElterngeldPlus gestellt und dieser wurde gestern theoretisch abgelehnt, da wir bis zum 05.07.2026 (also 15. Lebensmonat) einen Wohnsitz in Deutschland, bzw. Köln haben und nachweisen müssen. Wir wären Anfang August also !3! Wochen zu spät dran und unsere ganze finanzielle Planung würde dadurch den Bach runtergehen. Das Ding ist, ich habe vor Monaten mir der zuständigen Auslandsbeauftragten der Elterngeldstelle telefoniert und die hat mir mehrmals zugesichert, dass man ElterngeldPlus auch noch nach dem 15. Lebensmonat beziehen kann - auch im 18., 19., 20., usw. - maximal bis zum 32. Lebensmonat. Es gibt ja die Regelung mit der "Lücke" - dass keine Lücke entstehen darf. Aber wenn man davor ja kein Basiselterngeld bezogen hat (so wie wir, da wir noch in Frankreich leben und arbeiten), dann kann so eine Lücke ja gar nicht entstehen. Ich habe auch mehrmals die KI gefragt (ja, muss man mit Vorsicht genießen und kritisch hinterfragen, ich weiß). Die KI meinte auch, dass dies in unserem Fall möglich wäre (siehe oben kurz beschrieben). Und in unserer Situation kann man ja keine Regelsituation mit den Grundregeln anwenden, weil diese Situationen ja garnicht deckungsgleich sind. Und eventuell wenden die Arbeitenden Personen bei der Elterngeldstelle jedoch diese Regelgrundsätze auf alle Situationen an. Deswegen würde ich das Thema mal gerne wieder hochholen und mal fragen was bei Ihnen rausgekommen ist. Leider hätte meine Partnerin auch kein Anrecht auf ALG2/Bürgergeld/Sozialisierung, da sie noch nie in Deutschland gearbeitet hat. Im Endeffekt würde sie wirklich keine Leistungen bekommen (außer Kindergeld aber das würden wir gerne für das Kind aufbewahren - ist ja auch Kindergeld). Da Kindergartenplätze so kurzfristig rar sind und wir eventuell Jahre warten müssen, kann sie auch keinen Job im Restaurant annehmen oder so - sie wäre quasi durch die Kinderbetreuung blockiert. Und ich müsste dann höchstwahrscheinlich 2 Jobs nachgehen. Das hört sich alles irgendwie so Anti-EU an, wenn man doch bedenkt, dass man als EU zusammenhalten und arbeiten will und die Systeme irgendwie doch gerne gleichsetzen möchte - vor allem besteht ja zwischen Frankreich und Deutschland ein dickes Band (oder sollte so sein). Deswegen - ich bin offen für Erfahrungen und Tipps! Oder kann man bei der Elterngeldstelle auf Kulanz hoffen, da es sich nur um 3 Wochen Verspätung handelt? Schöne Grüße, Robin Kindler
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