Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme in diesem Jahr Juli 2018 mein Kind. Derzeit bin ich noch in Beschäftigung, mein Murterschutz beginnt ab dem 01.06.18. Ab September 2018 wollte ich dann für 1 Jahr in Elternzeit gehen und somit für ein Jahr Elterngeld beziehen, das ganze bis September 2019. Mein Partner und ich wohnen derzeit in Baden-Württemberg, würden aber gerne Ende diesen Jahres (2018) wieder in unsere Heimat zurück gehen (Thüringen). Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: In meiner derzeitigen Stelle ist abgeklärt ab September 2019 dort wieder einzusteigen. So war es bisher vereinbart und auch geplant. Wie verhält sich dies in dem Falle des Umzugs. Bin ich berechtigt dennoch angestellt zu bleiben bis September 2019, mit dem Wissen dort nicht wieder einzusteigen!? Also wenn wir nach Thüringen ziehen, bleiben wir auch dort. In meiner damaligen Ausbildung wurde ich im 2. Lehrjahr schwanger, bin während der Ausbildungsunterbrechung (Mutterschutz + 1 Jahr Elternzeit) von Thüringen zu meinem Partner nach Baden-Württemberg gezogen. Mit meinem damaligen Abeitgeber in Thüringen war alles besprochen und abgeklärt das ich nach der Elternzeit dort nicht wieder einsteige, war aber bis Ende der Elternzeit dort angestellt. Verhält sich das ganze in diesem aktuellen Fall genauso? Oder wird vorher dann die Kündigung ausgesprochen? Sollte ich die Kündigung erhalten wird dann das Elterngeld gekürzt? Muss ich dann beim Arbeitsamt für die Restzeit gemeldet sein (sicherlich denn dann wäre ich ja in dem Sinne arbeitslos)? Womöglich dann Teilzeitjobs/Jobvorschläge vom Arbeitsamt nachgehen? Trotz Elternzeit? LG Sarah
von Sarah Plaume am 25.04.2018, 22:18