Elternzeit/Elterngeld - nachträglicher Umzug des Partners

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/Elterngeld - nachträglicher Umzug des Partners

Hallo, ich sitze etwas ratlos vor meinem Elterngeldantrag: Ich habe bereits zwei größere Kinder, nun ein drittes Baby mit meinem neuen Partner. bisher bin ich Steuerklasse 2, weil alleinerziehend und mein Partner nicht bei uns wohnt. Nach eingehender Beratung zu Elterngeld/-und zeit habe ich entsprechend bei meinem Arbeitgeber 14 Monate Elternzeit beantragt zzgl. vier Bonusmonate, weil ich eben als alleinerziehend gewertet werde. Sollten wir nun wider Erwarten aber doch eine passende Wohnung für uns alle finden, würden wir zusammen ziehen, ich würde meine Steuerklasse dann ändern und wäre natürlich nicht mehr alleinerziehend. Wie aber gehe ich dann mit der Elternzeit und dem Elterngeld um? Ich nehme an, über diese Änderung müsste ich sofort auch die Elterngeldstelle informieren - was passiert dann mit der geplanten Elternzeit und dem Elterngeld? Wird mein Antrag dann angepasst, weil ich eben dann nicht mehr allein erziehend wäre? Mein Arbeitgeber geht aber ja nun von 14 Monaten Elternzeit und vier Teilzeitmonaten (Partnerschaftsbonus) aus. Sollte hier jedoch eine Änderung seitens der Elterngeldkasse erfolgen, müsste ich ja früher wieder anfangen zu arbeiten - was wiederum mein AG nun natürlich nicht eingeplant hat.... Ohne Elterngeld entsprechend der angekündigten Elternzeit kämen wir finanziell nicht über die Runden - sollte die Leistung des Elterngeldes reduziert/angepasst werden, wäre ich den 13.und 14. Lebensmonat ja ohne Arbeit, die vier Teilzeitmonate wären auch nciht möglich. Es sind zwar aktuell alles noch Unwägbarkeiten, da der Wohnungsmarkt hier sehr angespannt ist, gehe ich nicht davon aus, dass wir zeitnah eine passende Wohnung für uns zusammen finden - falls aber doch, möchte ich darauf natürlich nicht verzichten müssen. Wie geht man hier am besten vor?? Danke!

Mitglied inaktiv - 29.09.2019, 15:09



Antwort auf: Elternzeit/Elterngeld - nachträglicher Umzug des Partners

Hallo, Sie müssen EG u EZ trennen. An Ihrem Antrag auf EZ ändert sich nichts. AG würden Sie dann nur 12 Mo bekommen (u der KV kann 2 Mo nehmen sowie die Bonusmonate). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2019



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