Mälli
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte mich diesbezüglich schon einmal gemeldet. Mittlerweile war der Verfahrensbeistand da, wo das Kind klar äußerte das sie umziehen möchte. Trotzdem war die Empfehlung gegen den Umzug. Meine Frage. Wird der Richter genauso entscheiden, oder kann er sich gegen die Empfehlung aussprechen. Das Kind war auch schon vor dem Richter. Liebe Grüße
Hallo, das Gericht kann sich auch anders entscheiden, muss das dann aber natürlich begründen. Liebe Grüße NB
WonderWoman
der richter kann sich natürlich gegen die empfehlung aussprechen, sonst könnte man sich das ja sparen. meine erfahrung ist allerdings dass das selten vorkommt. hast du einen anwalt/eine anwältin?
Mälli
Ja ich habe einen Anwalt. Wir haben auch schon Widerspruch eingelegt.
Mälli
Ja ich habe einen Anwalt, wir haben auch Widerspruch eingelegt da einiges vom Vater aus nicht gestimmt hat was wir belegen können. Es handelt sich hier um einen Umzug der 35 km entfernt ist, dir Schule wo er 10 mal im Monat hinfahren müsste 5x hin und 5x zurück ist 20 min vom jetzigen Wohnort entfernt wo die kleine auch eingeschult werden soll.
WonderWoman
dann frag deinen anwalt was er denkt. der kennt den fall, die einwände und den*die richter*in besser als irgendjemand in einem forum. ganz abgesehen davon dass frau bader gar nicht antworten darf wenn du schon anwaltlich vertreten bist. wobei - es gibt noch kein urteil aber ihr habt schon widerspruch eingelegt? ich hoffe du hast da was durcheinandergebracht....
Mälli
Nein ich habe nichts durcheinander gebracht. Wir hatten die Möglichkeit gegen die Empfehlung Widerspruch einzulegen. Was Frau Bader angelangt, sie hatte ja schon mal geantwortet im Dez und da wurde ich ja auch schon anwaltlich vertreten. Ich möchte ja nur wissen ob ein Richter anders entscheiden kann.
KielSprotte
Hast du dann auch erwähnt, dass du anwaltliche Vertretung hast? Wenn das Frau Bader bekannt ist, wird sie sicher nicht antworten. Dann ist dein Anwalt dein Ansprechpartner.
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