Seiltanz
Hallo Frau Bader, ich arbeite momentan Teilzeit während meiner Elternzeit, diese geht noch bis Ende des Jahres. Im März möchten wir in eine andere Stadt ziehen, die zu weit entfernt ist um hier weiter zu arbeiten. Nun ist es so dass ich wieder schwanger bin. Das Baby soll Mitte Juli zur Welt kommen. Mein Chef bot mir an, nur die Teilzeitstelle zu kündigen und zurück in Elternzeit zu gehen, damit ich beim Mutterschaftsgeld die vollen Bezüge wie damals während meiner Vollzeitstelle bekomme. Die richtige Kündigung soll ich dann nach dem Mutterschutz einreichen. Nun hat wohl sein Steuerberater was dagegen, da ich ja dann nicht mehr hier in der Stadt gemeldet bin, sondern 200km entfernt und das würde Probleme geben. Richtig erklären warum das nicht geht kann er aber nicht. Spielt es denn eine Rolle wo ich während der Elternzeit wohne? Theoretisch könnte ich ja auch wieder zurückkommen? Schonmal vielen Dank für ihre Antwort Seiltanz
Hallo, das ist unproblematisch möglich. Anders wäre es bei einem BV Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du kannst in der Elternzeit wohnen, wo du willst und musst deshalb die Vollzeit-Stelle nicht kündigen. Kündige deine Teilzeitstelle, beende die Elternzeit am Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann bekommst du das volle Gehalt während dem Mutterschutz. Und dann beantragst du 3 Jahre Elternzeit. Bloß nicht nach dem Mutterschutz kündigen. So könntest du theoretisch wieder zurück l in diese Arbeit, bekommst noch Mal volles Gehalt im Mutterschutz, wenn du noch ein Kind bekommen solltest. Wenn du eine andere Arbeit findest, kannst du ja auch während der Elternzeit kündigen oder sogar Teilzeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. LG luvi
Seiltanz
Muss mein Arbeitgeber denn zustimmen, dass ich von Teilzeit zurück bin die Elternzeit gehe? Oder ist das egal, da es sich um einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit handelt? Und kann man das irgendwo nachlesen das der Wohnort keine Rolle spielt, damit ich ihm das vorlegen kann?
Mitglied inaktiv
Da es egal ist wo du während der Elternzeit wohnst, macht es großen Sinn nach dem Mutterschutz des zweiten Kindes gleich drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Dadurch bist du nämlich auch krankenversichert, was wichtig ist wenn du aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) über deinen Mann versichert werden kannst. Jeckyll
Mitglied inaktiv
Nimm mindestens 2 Jahre EZ, das 3te kannst du dranhängen wenn du es denn dann benötigst. Wo du wohnst ist in der EZ egal. Hauptsache es ist innerhalb von Deutschland wegen Elterngeld. Arbeiten darfst du in der EZ bis zu 30 Std die Woche, bei deinem eigentlichen AG oder MIT dessen Zustimmung woanders. Er kann sie aber schwerlich verweigern wenn es kein Konkurrent ist.
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