Mitglied inaktiv
Vorgeschichte: Die Werkmietwohnung meines Mannes müssten wir nach dessen Ausscheiden aus der Firma kündigen(zum 31.03.2001). Dies war eine Voraussetzung, damit wir noch ein halbes Jahr länger in der Wohnung wohnen dürften und genug Zeit haben um eine neue Wohnung zu finden. Wir haben jetzt eine neue Wohnung gefunden: der Einzugstermin ist der 15.07.2001. Einer Verlängerung bis zum 31.07.2001 stimmt der Vermieter nicht zu, er stellt uns aber eine Ausweichwohnung für die 4 Monate zur Verfügung. Frage: Müssen wir innerhalb von 4 Monaten zweimal umziehen ? Ich bin im 8 Monat schwanger, der errechnete Geburtstermin ist der 20.04.2001. Was kann man dem Vermieter entgegnen?
Liebe Veronika, haben Sie der Kündigung zugestimmt? Auf Sie trifft eine soziale Klausel zu, Ihnen kann gar nicht so einfach die Wohung gekündigt werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund. Es kann Ihnen sicherlich nicht zugemutet werden, zweimal am Ende der SS umzuziehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, die Kündigung mussten wir aussprechen und haben dies bereits im August 2000 getan, sonst hätten wir nicht in der Wohnung bleiben dürfen. Von seiten des Vermieters haben wir keine Kündigung erhalten, sondern nur ein Schreiben wonach wir die Wohnung gemäß Zusatzvereinbarung (unsere Kündigung) zum 31.03.2001 räumen sollen. Wir werden aber in dem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, irgendwie ist das alles zu verworren. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort, das mit dem Umzug in der Schwangerschaft habe ich schon mal gelesen. ich bin mir eben nut nicht sicher, was ist, wenn man selbst die Wohnung gekündigt hat. Ist es dann auch noch ein Härtefall. Wie lange dauert denn eigentlich eine Räumungsklage, für den Fall dass wir einfach nicht ausziehen (wir haben ja im Juli eine andere Wohnung). Danke, Veronika
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