Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich noch in der Elternzeit und meine Firma wird wegziehen, d.h. unsere Niederlassung wird geschlossen. Somit kann ich dort nicht mehr arbeiten, denn mitziehen werden wir auf keinen Fall, denn mein Mann hat hier einen festen Job und ich würde eh nur Teilzeit wieder arbeiten. Nun meine Frage: Steht mir hier eine Abfindung zu falls mir mein AG einen Teilzeitjob in der anderen Stadt anbietet und ich diese aus familiären Gründen ablehne? Oder auch wenn er mir gar keine TZ-Stelle anbieten kann (Betrieb beschäftigt über 15 AN)? Danke für Ihre Antwort. Gruss britt
Hallo, es gibt keinen gesetzl. Anspruch auf Abfindung. Versuchen Sie, etwas auszuhandeln! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich würde fragen, wie das gehandhabt wird mit anderen Mitarbeitern, die evt. gekündigt werden. Mein Mann wurde während der Elternzeit mit Auflösungsvertrag und Abfindung entlassen. Das war aber ne Super-Sonder-Regelung extra für ihn. Allerdings ging es da um generellen Abbau, nicht um Umzug. Und es war auch nur Zufall, weil er noch in Kontakt mit Kollegen stand und so erst überhaupt von der Möglichkeit der Abfindung erfahren hat. Schonmal gut ist, dass Du Bescheid weisst. Wenn der AG Dir jedoch einen passenden Job am neuen Ort anbietet, dann dürfte es schlecht für Dich aussehen. Warte auf jeden Fall nicht bis zum bitteren Ende, sondern kümmere Dich so schnell wie möglich. LG Claudia
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