Frage: Umzug aus dem Ausland

Hallo, wir ziehen Ende diesen Jahres aus dem aussereuropäischen Ausland wieder nach Deutschland. Unsere Tochter wird dann 1Jahr alt sein. Ich habe vor mir im Laufe des nächsten Jahres einen Arbeitgeber zu suchen, was nur geht wenn ich dann einen Betreuungsplatz vorweisen kann. Mir wurde von unterschiedlichen Seiten zugetragen, dass ich ohne einen Arbeitsvertrag aber gar keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätte. Ist dem so? Meine nächste Frage betrifft das Elterngeld. Ich kann mir vorstellen, dass die Fristen zur Beantragung abgelaufen sind wenn wir wieder einen deutschen Wohnsitz haben, finde dazu aber nichts im Elterngesetz (momentan sind wir nicht berechtigt, da wir leider keinen Entsendungsvertrag haben). Meine Frage ist, ob man etwas nachträglich beantragen kann? lg

von Snoopyinbeijing am 25.05.2018, 10:52



Antwort auf: Umzug aus dem Ausland

Hallo, 1. Ab dem ersten Geburtstag haben Sie Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dies aber nach Bedarf. D.h., grundsätzlich nur bis mittags, länger nur, wenn Sie tatsächlich arbeiten. 2. Elterngeld bekommt man nur im ersten Jahr, deshalb werden Sie leer ausgehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2018



Antwort auf: Umzug aus dem Ausland

Zum Betreuungsplatz kann ich leider nichts sagen, aber Elterngeld muss spätestens bis zum 15 Lebensmonat beantragt worden sein, da ab dem 15. Monat keine Lücke bestehen darf. Wenn ihr also vor oder im 15. Lebensmonat wieder in Deutschland seid, könnt ihr wahrscheinlich noch Elterngeld Plus für die vollen 2 Jahre bekommen.

von Dojii am 25.05.2018, 11:42



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