Hallo, wir ziehen Ende diesen Jahres aus dem aussereuropäischen Ausland wieder nach Deutschland. Unsere Tochter wird dann 1Jahr alt sein. Ich habe vor mir im Laufe des nächsten Jahres einen Arbeitgeber zu suchen, was nur geht wenn ich dann einen Betreuungsplatz vorweisen kann. Mir wurde von unterschiedlichen Seiten zugetragen, dass ich ohne einen Arbeitsvertrag aber gar keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätte. Ist dem so? Meine nächste Frage betrifft das Elterngeld. Ich kann mir vorstellen, dass die Fristen zur Beantragung abgelaufen sind wenn wir wieder einen deutschen Wohnsitz haben, finde dazu aber nichts im Elterngesetz (momentan sind wir nicht berechtigt, da wir leider keinen Entsendungsvertrag haben). Meine Frage ist, ob man etwas nachträglich beantragen kann? lg
von Snoopyinbeijing am 25.05.2018, 10:52