Die_Mone
Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch in EZ (2 Jahre, endet am 25.10.14). Ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (20h). Erhalt kein Elterngeld mehr, das habe ich alles im ersten Jahr bezogen. Nun werde ich mit meiner Familie ab 01.09.14 für 3 Jahre ins Ausland ziehen und dort nicht beruflich tätig sein. Mein AG stellt mich für diesen Zeitraum frei. Nun möchte ich die EZ in der ich mich aktuell ja noch befinde zum 31.08.14 vorzeitig beenden. Geht das? Und wenn ja, wem muss ich das melden? Hintergrund ist, dass ich dann die verblieben EZ gerne nach unserem Auslandsaufenthalt wieder nehmen möchte. Vielen Dank!
Hallo, warum? Sie können doch auch in der EZ ins Ausland gehen. Das geht nur mit Zustimmung des AG - ich sehe den Sinn auch nicht, denn Sie können pro Kind eh nur 12 Mo. aufheben Liebe Grüße NB
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