Tomstinchen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich während der Elternzeit acht Stunden pro Woche arbeiten kann. Der angebotene Job ist im Bereich meines Arbeitsumfeldes vor der Elternzeit. Nun möchte der Arbeitgeber mir nicht 20 Prozent meines alten Gehaltes zahlen (8 Stunden sind 20 Prozent meiner alten Arbeitszeit), sondern will den alten Netto-Stundenlohn in einem 450-Euro-Vertrag auszahlen. Ist das Rechtens? Mein Arbeitgeber lässt leider nicht mit sich verhandeln...
Hallo, liegt der eigentlich Lohn drüber? Dann darf er es nicht. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo bekommst du für die zeit einen zusatz vertrag? dann seh ich da kein problem, wie hättest du es denn gern?
Tomstinchen
Ja, ich würde einen Zusatzvertrag bekommen. Aber ich hätte gerne einen 20 Prozent-Vertrag, weil ich sehr gerne in die Rente einbezahlen würde und bei diesem Betrag dann Netto auch um einiges mehr übrig bleibt, als 450 Euro.Brutto zahlt mein Arbeitgeber mit der 450-Euro-Vertrag-Regelung deutlich weniger für mich, ich bin ihm quasi 40 Prozent weniger wert als vorher. Ein weitere Aspekt: Ich werde auch an den Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Bei einem 20-Prozentvertrag bekomme ich dafür mehr Zeit angerechnet, bei dem 450-Euro-Vertrag ist das grad egal....
Tomstinchen
Wie meinen Sie das, Frau Bader? Rechnet man das Bruttogehalt vor der Elternzeit runter, lag es bei ca. 20 Euro Stundenlohn. Netto habe ich damit rund 12 Euro pro Stunde herausbekommen nach allen Steuern und Abgaben. Genau diese 12 Euro möchte mir nun mein Arbeitgeber in der Stunde auszahlen in einem 450-Euro-Vertrag, denn er argumentiert, dass ich vorher ja auch nicht mehr in der Tasche hatte...
Ähnliche Fragen
Leider hab ich Ihre Antwort nicht verstanden, Frau Bader. Es geht nochmal um das Gehalt während der Elternzeit in gleichem Arbeitsumfeld wie zuvor: Rechnet man mein altes Bruttogehalt vor der Elternzeit runter, lag es bei ca. 20 Euro Stundenlohn. Netto habe ich damit rund 12 Euro pro Stunde herausbekommen nach allen Steuern und Abgaben. Genau diese ...
Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte. Jetzt habe ich ein BV bekommen und möchte im Anschluss nicht mehr in die aktuelle Praxis zurück. Da ich mich schon im Vorfeld meiner Schwangerschaft in eine andere Praxis beworben habe hätte ich die Möglichkeit zu wechseln. Jetzt bietet mir die neue Praxis die Möglichkeit das ich Aufgaben im Homeoffice erle ...
Hallo, ich arbeite nebenberuflich in einer Leasingfirma für pflegerische Berufe auf 450-, Basis. Seit Ende Oktober habe ich ein komplettes Beschäftigungsverbot, welches alle Tätigkeiten umfasst. Die Bekanntgabe meiner SS erfolgte bereits Anfang/ Mitte September mit den "typischen Glückwünschen". Das Büro meldete sich Anfang/ Mitte Oktober offiz ...
Hallo, ich bin vom 26.04-25.05 in Elternzeit für 1 Monat. Ich bekomme ja bis dahin ganz normal Lohn anteilig. Ich arbeite zudem noch in einem Minijob. Wenn ich vom 01.04-20.04 in diesem Minijob arbeite und 450€ bekomme, dürfte dies doch nicht an das Elterngeld angerechnet werden, oder? Meine Tätigkeit würde ich am 26.05 auch erst wieder aufnehme ...
Muss ich meinen Arbeitgeber bei dem ich aktuell in Elternzeit bin um Erlaubnis fragen, ob ich in einem anderen Betrieb einen 450€ Job während meiner Elternzeit ausführen darf? Im Arbeitsvertrag steht das ich dies während meines Beschäftigungsverhältnisses tun muss! Aber wie verhält es sich wenn ich in Elternzeit bin, den da ruht ja mein Beschäfti ...
Hallo liebes Team, Habe einen Hauptjob und einen Minijob (450).. Ich habe bei meinen 2 EZ Monate (vater) meinen 450€ Zusatz-Job nicht angegeben, also weder bei der "Berechnung des Elterngelds" noch bei der Elternzeit (der lief quasi OHNE VERDIENST weiter ohne dort EZ einzureichen)... War das korrekt, oder werde ich Probleme bekommen? Lieb ...
Hallo, ich bekomm zur Zeit Basiselterngeld ( 300 Euro) wenn ich jetzt zb auf 450 Euro arbeiten gehen würde, würde mir das Elterngeld gestrichen werden?
Hallo, Frau Bader. Sie hatten mir bei meiner vorherigen Frage super geholfen, das ich mich nochmal an Sie wende. Wie sieht es aus wenn man in der Elternzeit auf 450 Euro Basis arbeitet und dann erneut schwanger wird. Bekommt man dann bei einem Beschäftigungsverbot,Geld bis zum Mutterschutz weitergezahlt ? Kann man überhaupt ein Beschäftigungs ...
ich habe eine hauptjob (teilzeit 25 std die woche) und einen 450€ job. bekomme ich beide bezahlt ?
Guten Abend Frau Bader, ich beziehe derzeit Elterngeld plus und überlege, ob ich auf 450€ Basis bei meinem Arbeitgeber arbeiten kann/soll. darf ich das ohne Abzüge dazuverdienen oder wird das aufs Elterngeld angerechnet? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht