Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht >>Dringend!

Frage: Umgangsrecht >>Dringend!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe eine dringende Frage an sie. Als ich schwanger gewesen bin ist mein damaliger Freund agressiv geworden (mehrmals!),und dass letzte mal so schlimm dass ich sogar die Polizei und die Feuerwehr rufen mußte(weil er sich auch umbringen wollte. Er ist wegen Drogenproblemen in psychatrischer Behandlung, ist vorbestraft und zudem auch noch höchst aggresiv und gewaltbereit. Selbst die Polizei hatte ihn damals nicht unter Kontrolle.Leider hatte ich keine Anzeige gegen ihn gemacht. meine Frage an sie:ich möchte dass er seinen Sohn nur in meiner Gegenwart sieht, und einer weiteren Person,weil ich angst habe dass er wieder handgreiflich wird.Ich war schon mehrmals auf dem Jugendamt zur Anhörung.Aber der Vater meines Kindes war immer mit dabei,er erzählte nur Lügen,ich durfte mich nicht verteidigen(er durfte nur reden)und ich wurde runtergemacht weil ich ihm angeblich das Umgangsrecht verweigere,obwohl er ihn sehen darf,nur er meldet sich nicht.Ich getrau mich noch nicht einmal alleine auf die Strasse,weil er mir gedroht hat. Er hat den Kleinen(1.Jahr alt) nur einmal,für ca.5Minuten gesehen,ist aber von alleine gegangen weil ich zu ihm sagte dass er ihn nicht mitgebe. Muß ich ihn mitgeben wenn er brutal war?Darf ich beim Umgang mit dabei sein?Wie sieht im allgemeinen die Rechtslage aus,wenn der Vater des Kindes brutal ist.Haben seine Eltern Umgangsrecht obwohl sie ihn noch nie gesehen haben? Wir nicht verheiratet waren und ich das alleinige Sorgerecht habe. Es heißt ja immer, wenn es zum Wohle des Kindes geschieht dann ja. Aber seine Eltern beleidigen mich und meine Familie (auch auf öffentlicher Strasse), und ich denke das sie dies auch auf meinen Sohn übertragen werden. Denn diese wollen wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht über den Kleinen bekommen. Wie schon erwähnt, sagte die Dame vom Jugendamt, dass ich ihn den Kleinen mitgeben muss, ob der Vater nun brutal ist oder nicht. Das spielt für die keine Rolle. Er könnte sich ja zum Postitiven ändern. Der Clou allerdings war, dass er bei dem gemeinsamen Gespräch auf dem Jugendamt durchgedreht ist, und ich dafür, auch von der Jugendamtdame, die Schuld bekommen habe. Sie hat mir dann den Mund verboten, und ihm nur Recht gegeben, ohne mich ein einziges Mal angehört zu haben. Zum anderen hatte sich der Vater aufgeregt das der Kleine noch immer nicht im Kindergarten ist und ich nicht arbeiten bin. Er selbst ist arbeitslos, und hat auch keinerlei Lust zum Arbeiten. darauf gab ihm die Jugendamtdame wieder Recht. Die Dame meinte zu mir, ich würde nur des Geldes wegen zu Hause, bei meinem Sohn bleiben. Der Vater meines Sohnes sagt auch immer, dass er stetig bei mir gewesen sei, oder auch kurz nach der Geburt im Kankenhaus präsent war. Das stimmt alles gar nicht, ich habe sogar Beweise dafür, welche das Jugendamt jedoch nicht sehen will. So geben sie ihm wieder Recht, und machen mich runter. Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll. Das Jugendamt schützt lieber den brutalen Vater. Was kann ich dagegen tun? Mein Sohn ist ein sehr lebhaftes Kind. Meine Schwester ist mit ihm schon überfordert, obwohl ihre Tochter hyperaktiv ist und sie somit schon einiges gewöhnt ist. Mein neuer Freund, der eine Engelsgeduld hat, wirft auch ab und zu das Handtuch weil es ihm etwas zu viel wird. Wie soll das dann bei dem leiblichen Vater werden? Dieser kann es nicht vertragen, wenn etwas nicht nach seinem Willen geht. Und Kinder machen ja nie das was man ihnen sagt. Ich denke mal, gebe ich ihn den Kleinen mit, wird er ihn versuchen mit allen Mittel ruhigzustellen. Zumal er mir schon damals, als er von der Schwangerschaft erfuhr, (wir waren damals noch zusammen) angedroht hat, die Wohnung mit dem Kind zu verlassen, wenn er schreit nur das er dann in Ruhe fernsehen kann. was denken Sie darüber? Würde mich über eine Antwort wahnsinnig freuen. Wir wohnen übrigends in Sachsen, dort wo die Jugendämter zu häufig versagen. Liebe Grüße, Laura mit Sohnemann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Laura, Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde Dir empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er sollte Dich zu den Gesprächen beim Jugendamt in Deinen Rechten mehr unterstützen. Was Frau Bader gesagt hat, stimmt zwar mit meinen Erfahrungen überein aber die Jugendämter legen das neue Kindschaftsrecht eben wortwörtlich aus. Wenn das Kind nachweislich noch keinen Kontakt bisher zu Vater und Großeltern gehabt hat, sollte der Umgang eben doch schonend erfolgen. Die Jugendämter haben auch die Möglichkeit, eine Begleitperson bei den ersten Treffen mitzuschicken. Im übrigen macht es beim JA einen besseren Eindruck als Mutter ruhig zu bleiben und sich nicht herausfordern zu lassen. insbesondere nicht durch Behauptungen von ihm, die sich nicht beweisen lassen oder von denen Du das Gegenteil beweisen kannst. Reagiere auf keinen Fall hysterisch! Mache Deine Bedenken schriftlich! Und lass alle Diskrepanzen zwischen Dir und ihm und den Familien raus! Nur die Beziehung zum Kind zählt - sonst nichts. Versuche auch nicht, Dein Kind negativ zu beeinflussen! Es würde ihm nur schaden. Wenn diese Leute beim Umgang mit ihm nicht gut sind wird es sowieso nicht mehr hinwollen. Aber warum sollten sie nicht gut sein zum Kind? Und denk dran - das Sorgerecht hast Du - Du brauchst Dir in Erziehungsfragen nicht reinreden zu lassen. Lass Dich in Deinem Erziehungsstil nicht verunsichern und laß diese Leute mal Fehler machen. Wenn Du meinst, daß die Dame vom Jugendamt zuviel Sympathie zum Vater zeigt, ziehe ihren Vorgesetzten hinzu. Dabei würde ich mich aber von einem Anwalt unterstützen lassen, denn Amtskollegen gehen i.d.R. nicht gegeneinander vor.


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