Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgang

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgang

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, sie schreiben immer: der umgang ist beim vater auszuüben... schön wärs..... dazu möchte ich mal eins bemerken: da es mit meiner ex große differenzen gab, was das umgangsrecht bzw den ort betrifft (nicht verheiratet, sie hat das sorgrerecht, sohn 1 jahr alt, ich wohne ca 1h autofahrt entfernt, 2x wöchentlich 3h kontakt(sehr gut) seit seinem 1/2 jahr(vorher zusammen gelebt)habe ich sie, so sagt sie, "vors jugendamt gezerrt" wegen ner umgangsregelung, da ich das umgangsrecht gerne bei mir und nicht mehr bei ihr ausüben wollte(gab ständig probleme mit ihr dort). das hat sie völlig verweigert(kind wär bei mir total fremd und zu weit weg...) und siehe da, der ja-betreuer war auch der meinung, daß das kind mit 1 jahr dazu noch zu jung wär. er auch vom famniliengericht dazu befragt werden würde und dieses nach seinen vorgaben entscheidet, und ich müßte schon den umgang weiterhin bei der mutter ausüben und ich soll doch versuchen, mich gütlich mit ihr zu einigen... bla bla bla!!! glaubt der denn, wir haben uns getrennt, weil wir uns noch so toll verstehen? wie siehts mit nem gesetzlichen anspruch aus, was ort und umfang betrifft und gemäß bgb wieviel kann ich das nachlesen? oder was entscheiden gerichte üblicherweise in so nem fall? hab eins gelernt, ohne gesetze geht in deutschland gar nichts(leider, aber es ist so) und als vater hat man eh so gut wie verloren...die mütter haben alle rechte und die väter nur eins (das zu zahlen!!!). bin kurz davor, den kontakt ganz abzubrechen, dank dem lieben herrn vom jugendamt.... mein sohn ist mir sehr wichtig und ich besuche ihn auch regelmäßig 2x die woche 3h, aber wenn ich das weiterhin bei ihr tun muß, dann sorry, laß ichs lieber bleiben, bevor ich psychisch drauf geh!!! antworten von betroffenen, egal welcher seite, sind sehr erwünscht. gruß john


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was ist jetzt die konkrete Frage? Philosophieren über Gesetze ist nicht mein Ding. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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HAllo, also meine Freund hat auch 3 Kinder aus der Ehe und ich muss sagen dass wir die Kinder von Anfang an (da war der jüngste 7 Monate) bei mir in der Wohnung hatten und das sogar über Nacht von Freitag bis Sonntag. (Allerdings siehts heute auch anders aus, nun will sie den Umgang ganz unterbinden weil sie mit ihrem neuen einen auf heile Familie machen will) Der Typ vom Jugendamt spinnt doch. Wenn das Kind regelmäßig Kontakt zu dir hatte und nun auch schon ein Jahr ist, was spricht dann gegen den Umgang bei dir zu Hause.Auserdem ist es für das kindliche WOhl sicher nicht förderlich wenns eure Unstimmigkeiten ständig mitbekommt. Wenn du garnicht weiter kommst dann hol dein Kind und unternimm was mit ihm in der Nähe der Mütterlichen Wohnung (Zoo, Spielplatz)dagegen kann ja wohl keiner was haben. Oder verlange einen anderen Berater auf dem Jugendamt. Im nötigsten Fall musst du halt per Gericht versuchen dein Recht einzuklagen, wenns finanziell schlecht aussieht kannst du dir auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein holen mit dem du dir dann Rat bei einem Anwalt holen kannst, welcher dich dann max. 10,00 Euro kostet. Wir sind auch gerade wieder feste in einer Umgangsrechtsklage. Hoffe ich konnte helfen. LG


Mitglied inaktiv

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die konkrete frage ist: was sagen die gesetze dazu, daß ich das umgangsrecht nicht mehr bei ihr ausüben muß sondern bei mir? und welche möglichkeiten hab ich, wenn der ja-betreuer von gericht befragt wird und es nach seinen vorgaben entscheidet, daß ich meinen sohn nicht mit zu mir nehmen kann, weil er noch zu klein wär?


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