Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader...und natürlich auch alle anderen Lesenden :-) Ich bin seit kurzer Zeit alleinerziehend mit einer zweijährigen Tochter. Um es kurz zu machen: Der Umgang ist gut geregelt und auch die Unterhaltzahlung, wobei die Hälfte des Kindergeldes der Vater bekommt. Er gint allerding maximal 10DM im Monat für sein Kind aus und sagt, ich bekäme ja Unterhalt( von dem 50% des Kindergeldes ja abgezogen werden!). Er wohnt bei seinen ELtern und hat weder Kinderbett noch Autositz oder sonstiges Kinderinventar. Inwieweit kann ich vom ihm die anschaffung desselben verlangen, bzw. kann das Kindergeld ganz behalten? Übrigens waren wir nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht, falls diese Information hier wichtig ist. Meine zweite Frage: Inwieweit kann ich dem Vater verbieten, neue Freundin vorerst aus den Besuchen herauszuhalten, da sich unsere Tochter ja erst mal an die neue Situation überhaupt gewöhnen muß und nicht sofort mit einer neuen Frau an Papis Seite konfrontiert werden sollte. Zudem möchte ich nicht, daß eine mir unbekannte Person mein Kind betreut. Danke für Ihre Information und alle anderen Ratschläge :-) Liebe Grüße Kerstin
Liebe Kerstin, 1. Zahlt der Vater denn den Unterhalt oder das JA? Wenn er es tut, hat er auch Anspruch auf das KG. 2. Rechtlich ist das schwierig, ich würde es auf der Venunftebene versuchen. Oder Sie können beweisen, dass das Kind seelischen Schaden nimmt. Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich. Gruß, NB
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