Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich (20) erwarte in 4 Monaten ein Baby. Ich lebe NICHT mit dem KV (22 Jahre) zusammen (er WILL NICHT, also bin ich "allein" umgezogen"). Er freut sich auf die Kleine. Eine Vaterschaftsanerkennung wird es auch geben, natürlich! Soweit, alles schön und gut. Nun aber besteht er auf gemSR nach der Geburt. Das will ICH aber NICHT! Eben weil er nicht mit mit mir zusammen ziehen will und auch sonst sehr UNzuverlässig ist. Unsere Beziehung steht im Moment auf wackeligen Beinen, daher hat er sich letztens sogar beim JA erkundigt, wie das denn wäre, mit dem Umgang und allem. Er meint, ihm stünden - von vornherein!! - 2 Wochenenden im Monat zu. Man kann doch wohl kaum von mir erwarten, dass ich MEIN Kind so lange von mir getrennt haben will!! Auf meinen Einwand, dass ich stillen werde / will (so circa 6 Monate bestimmt, versuchen zumindest), sagte er, dass es ja auch schon einwandfreien "Ersatz" als Fertigzeug aus der Tüte gibt. Das ist doch wohl kaum SEINE Entscheidung, oder? Ich will kein Flaschenkind. Auch wenn unsere Beziehung bestehen bliebe, würde er sich nicht an den "4-Stunden-Rhythmus" halten wollen. Also selbst dann würde er gerne mal ein Wochenende (sei es auch nur ein oder zweimal in den ersten 5 Monaten) OHNE MICH mit der Kleinen verbringen. DARF ER DAS??? Das ist doch sicherlich altersabhängig, wie lange ein Kind beim Vater sein kann, oder? Da kann er dann doch noch gar nicht einklagen!? A propos, kann er OHNE meine Zustimmung "gemeinsames Sorgerecht" zugewiesen kriegen (sogar GEGEN meinen ausdrücklichen WILLEN??) - er "droht" mir, es sogar vor Gericht einzuklagen. ICH WILL ABER NICHT!! *aufreg* Danke für Ihre Zeit und Antwort, Natalia
Hallo, ohne Ihren Willen gibt es kein gemeinsames Sorgerecht u auch keine Namenswahl. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, nun mach dir mal keine Sorgen. Da ihr nicht verheiratet seid, bekommst du automatisch das alleinige Sorgerecht und wenn du nichts anderes unterschreibst und es ändern lässt bleibt es auf jeden Fall so. Das Besuchsrecht, was er anspricht wird sicher nicht auf Babys angewandt, wie soll das denn gehen? In dem Fall wird man ihm raten (wenn er sich Infos holt) zuerst das Kind nur bei dir zu besuchen. Und die sache mit dem Einklagen wäre auch nur interessant, wenn er dir vorwirft nicht für das Kind sorgen zu können und dieses auch beweisen kann, aber das wird wohl auch nicht der Fall sein. Also mach dir man erstmal keine Sorgen, er wird da wohl von seinen Forderungen her keine Chance haben, jedenfalls nicht in dieser Ausführung. LG
Mitglied inaktiv
Alles nur heiße Luft!!!! Das Sorgerecht hast du allein, es sei denn du gibst es ihm freiwillig oder vernachlässigst das Kind. Stillen ist immer die beste Ernährung für ein Baby und die entscheidung wie lange dein Kind gestillt wird liegt allein bei dir. Hier hat er sich nach den Bedürfnissen des Kindes zu richten und nicht anders. Ein Umgang über Nacht findet meist erst ab einem Alter von über einem Jahr statt, so lange das Baby noch alle paar Stunden die Brust bekommt kann er es bei dir besuchen aber nicht mitnehmen! mach dich am besten selbst auf dem Jugendamt kundig. Lass dir nen termin geben und schreibe vorher zu Hause alle Fragen auf damit du nichts vergisst! Aber dein "Freund" will dir nur Angst machen!! LG Sandy
Mitglied inaktiv
hallo, geht zwar hier nicht ums stillen, aber kannst deinem freund auch sagen, dass die neue stillphilosophie KEINE trennung des Stillbabys von der mutter vorsieht. es gibt sogar babys, die durch kurzfristige flasche...danach die brust nicht mehr wollen. und du kannst dein baby auch weit ueber das erste jahr hinaus stillen. eigentlich solange bis das kind selber nicht mehr mag. beharre nur ja auf dein alleiniges sorgerecht. alles gute für die zukunft, martina
Mitglied inaktiv
Tja,.. m,ag ja alles chönm und gut sein... aber hier müssen sich 3 Menschen mit dem Nicht-Ideakfall arrangieren... Meine beiden Kinder sind jeweils gut 13 bzw. gut 14 Monate von mir gestillt worden,. beide haben nie etwas anderes Als MuMi bekommen. Und trotzdem: ich habe Vollzeit gearbeitet, Teilweise mit auswärtigen Übernachtungen-. Das ist zum vorliegenden Fall nicht wirklich viel Unterschied. Man kann MuMi auch mitgeben oder eben am Anfang kurze und häufigere Besuche vereinbaren, da diese für so kleine Kinder sowieso viel besser sind. Wo ein Wille ist... Viele Grüße Désirée
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